Oltner Parkplatz-Krimi geht weiter

Verkehrs- und Parkierungsreglement - Anfangs Jahr wurde das neue Verkehrs- und Parkierungsreglement für - die Altstadt/Innenstadt - von Olten eingeführt, mit verheerenden Folgen für - Einzelne.

Die Diskussionen um die Parkplatz-Situation in Olten halten an. Auch deshalb, weil die Reglementänderung für manche Betriebe schwerwiegende Folgen haben könnte. vwe)
Die Diskussionen um die Parkplatz-Situation in Olten halten an. Auch deshalb, weil die Reglementänderung für manche Betriebe schwerwiegende Folgen haben könnte. vwe)

Seit Beginn des Jahres gilt das neue Verkehrs- und Parkierungsreglement für die Altstadt/Innenstadt von Olten, welches am 19. Dezember 2013 durch das Parlament beschlossen worden ist. Im Reglement ist der Güterumschlag in der Langsamverkehrszone Altstadt/Innenstadt auf die Zeiten von7 bis 11.30 Uhr beschränkt. Anwohnende und Geschäftsbetriebe, die ausserhalb dieser Zeiten die Altstadt/Innenstadt befahren, können eine Einfahrtsbewilligung für 20 Franken pro Jahr beantragen. Handwerksbetriebe beispielsweise können bei der Stadtpolizei eine Gewerbekarte, welche 20 Franken pro Tag kostet, beziehen. Das Reglement verbietet das Parkieren in der Langsamverkehrszone Altstadt/Innenstadt, davon ausgenommen sind Einfahrtsberechtigte, die über einen privaten Norm-Parkplatz verfügen. Anwohnende und ortsansässige Geschäftsbetriebe haben zudem die Möglichkeit für360 Franken pro Jahr eine Parkierungsbewilligung für die Schützenmatte zu beantragen, welche zwar keinen reservierten Parkplatz beinhaltet, aber ein zeitlich unbeschränktes Parkieren erlaubt.

Im Einzelfall unverhältnismässig

Grundsätzlich gibt es gegen das neue Verkehrs- und Parkierungsreglement nichts einzuwenden, hat man doch versucht, mit der Aufhebung der Anwohnerprivilegierung auf dem Klosterplatz, mehr Parkplätze fürKundinnen und Kunden zu schaffen. Dieser Meinung ist jedenfalls Elsbeth Läuchli, Inhaberin des Blumengeschäfts «aller Art Blumen & mehr» an der Zielempgasse 16. Doch in ihrem speziellen Fall hat die Aufhebung der Anwohnerprivilegierung, respektive die Aufhebung des Rechts einen Parkplatz auf dem Klosterplatz ganztägig besetzen zu können, schwerwiegende Folgen. «Das Blumengeschäft ist ein Kleinbetrieb, welchen ich mit zwei Mitarbeiterinnen führe. Am Morgen muss die Ware in der Blumenbörse abgeholt und am Abend der Kompost und die Schachteln etc. mit dem eigenen Fahrzeug wegführt werden», erklärt Läuchli. «Des Weiteren haben wir monatlich rund 80 Lieferungen durchzuführen. Da wir mit verderblicher Ware arbeiten, gilt es diese möglichst nach Fertigstellung auszuliefern», erklärt Läuchli, die über keinen eigenen Norm-Parkplatz verfügt, der zum Gebäude an der Zielempgasse 16 gehört. «Da wir mit dem neuen Reglement nur noch die Parkiermöglichkeit in der Schützi haben, bedeutet dies, dass wir je nach Auslieferungen am Nachmittag mehrmals das Fahrzeug in der Schützi holen, die Ware verladen und nach der Auslieferung wieder in der Schützenmatte abstellen müssen.» Selbstverständlich bestehe auch die Möglichkeit auf einen gebührenpflichtigen Parkplatz auf dem Klosterplatz zu hoffen, welcher jedoch nur das zeitlich befristete Parkieren erlaubt und somit auch keine Lösung sei, erklärt Läuchli ratlos. «Bei einer Verkehrsdichte, wie in Olten, kann eine solche Lieferung schnell zu einem grosszügigen Nachmittagsausflug werden, was auch in Anbetracht des kleinen Teams nicht tragbar ist», erklärt Läuchli weiter.

Gesuch an die Direktion ÖffentlicheSicherheit

Diese Problematik, welche die rentable Weiterführung des Blumengeschäftes in Frage stellt, veranlasste die verzweifelte Geschäftsführerin im Januar dazu ein Gesuch für eine Ausnahmebewilligung für eine Parkkarte auf dem Klosterplatz, sowie für den Güterumschlag ausserhalb der zulässigen Zeiten für das Blumengeschäft an die Direktion Öffentliche Sicherheit zu stellen. Am 10. Februar antwortete die Direktion ÖffentlicheSicherheit und gewährte die Einfahrtsbewilligung ausserhalb der Güterumschlagszeiten. Dem Gesuch betreffend Ausnahmebewilligung für die Parkkarte Klosterplatz lehnte die Direktion jedoch ab und schlug die Benützung der gebührenpflichtigen, zeitlich befristeten Parkplätze auf dem Klosterplatz gegen Entrichtung der entsprechenden Parkgebühr vor. Eine nicht zufriedenstellende Antwort für Elsbeth Läuchli, weshalb sie eine Beschwerde beim Stadtrat platzierte.

Neues Parking-Reglement - top oder flop?

Wir haben bei der Suteria, dem Rathskeller, der Apotheke zum Kreuz, der Buchhandlung Klosterplatz und der Bar Downstairs bezüglich ihres Befindens im Umgang mit dem neuen Verkehrs- und Parkierungsreglement nachgefragt. Für die meisten Gewerbetreibenden stellt das neue Reglement ein zweischneidiges Schwert dar. Die zusätzlichen Kunden-Parkplätze auf dem Klosterplatz werden zwar begrüsst, doch moniert man beispielsweise auch umständliche Umparkierungen, wenn nach Auslieferungen eine Tour-d’Olten via Ringstrasse-Solothurnerstrasse-Leberngasse zu den Schützi-Parkplätzen nötig ist.

Wie gross ist der Spielraum?

Wie sich jedoch gemäss Nachfrage bei vereinzelten Altstadt-Geschäften herausstellte, hat niemand dieselben erschwerten Voraussetzungen wie das Blumengeschäft an der Zielempgasse. Deshalb haben wir bei der Stadträtin Iris Schelbert nachgefragt, wie hoch die Chancen für eine Ausnahmebewilligung tatsächlich stehen. «Bereits als im März 2012 der Antrag von der Geschäftsprüfungskommission eingegangen ist, habe ich gewarnt, dass dieses Vorhaben Probleme auslösen könnte», blickt Stadträtin Iris Schelbert zurück. Sie habe vollstes Verständnis für die schwierige Situation von Elsbeth Läuchli und deren Blumengeschäft. Bei dem neuen Verkehrs- und Parkierungsreglement handle es sich jedoch um einen verbindlichen Parlamentsbeschluss, weswegen ihr Handlungsspielraum sehr begrenzt sei. Stadträtin Schelbert begrüsst die Beschwerde, welche Elsbeth Läuchli im Stadtrat eingereicht hat. «Die Beschwerde wird momentan von der Direktion Soziales geprüft. Voraussichtlich am kommenden Montag wird der Stadtrat diesen Beschwerdefall beraten, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, eventuell eine Lösung für Elsbeth Läuchli zu finden. Versprechungen könnten jedoch zu diesem Zeitpunkt keine gemacht werden. «Um die teils unbefriedigendeSituation für das Gewerbe zu ändern, sehe ich nur die Möglichkeit eines Vorstosses, um diese wenig weitsichtige Reglementsituation abzuändern», erklärt die Stadträtin. Eines ist jedoch sicher, das Thema Parkierungsmöglichkeiten wird Olten auch in Zukunft weiterbeschäftigen.

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