Ausnahme bestätigt Regel

Klosterplatz Wie bewährt sich das neue Parkierungsreglement für die Alt- und Innenstadt?

Momentaufnahme Klosterplatz vom Donnerstag, 3. Juli um die Mittagszeit. (Bild: jpi)
Momentaufnahme Klosterplatz vom Donnerstag, 3. Juli um die Mittagszeit. (Bild: jpi)

Seit dem 1. Januar ist das neue Verkehrs- und Parkierungsreglement in Kraft. Das Parlament beschloss dieses am 19. Dezember 2013 mit dem Ziel mehr Parkplätze für Kunden zu schaffen. Dies gelang vor allem mit der Aufhebung der Anwohnerprivilegierung auf dem Klosterplatz. Diese erlaubte rund 70 Personen, die Parkplätze zeitlich unbeschränkt zu nutzen. Das neue Reglement verbietet unter anderem auch den Güterumschlag ausserhalb von 7 bis 11.30 Uhr.
Somit dürfen auch die Ladenbesitzer der Geschäftsbetriebe rund um den Klosterplatz ihre Autos nicht mehr länger als zwei Stunden auf dem Klosterplatz parkieren. Für 360 Franken im Jahr können sie jedoch eine Parkierungsbewilligung für die Schützenmatte beantragen, welche keine reservierten Parkplätze beinhaltet, aber zeitlich unbeschränktes Parkieren erlaubt. Diese Regelung stösst mehrheitlich auf Verständnis. «Olten muss attraktiv sein und die Kunden schätzen es einen Parkplatz in der Nähe meines Geschäftes zu haben», so Patrick Käser von der FrischFritz GmbH. Trotzdem parkiere er, wenn es pressiere, sein Auto ab und zu auf dem Klosterplatz. «Die Kunden beklagen sich weniger wegen der Anzahl Parkplätze, sondern eher aufgrund der höheren Parkplatzgebühren seit März», ergänzt Käser.


Ein Härtefall?
Einzig der Kleinbetrieb «Blumen aller Art» ist zwischen Stein und Mühle geraten. Die Floristin Elsbeth Läuchli liefert als Einzige der ortsansässigen Betriebe rund 80 Lieferungen pro Monat aus. Ihre einzige Möglichkeit ist den Lieferwagen in der Schützenmatte zu parkieren. Mehrmals täglich das Auto dort zu holen, dann jeweils im Geschäft ein- und ausladen, und danach wieder in der Schützenmatte parkieren, ist für Läuchli eine schlechte Lösung: «Dies kostet mich je nach Verkehrsdichte viel Zeit und unnötige Mühe. Zudem finde ich diese Möglichkeit unverhältnismässig und unökonomisch.» Natürlich könne sie wie die Besucher auf dem Klosterplatz regulär parkieren, doch dann müsse sie nach zwei Stunden nachzahlen und dies sei ja sowieso nicht erlaubt.


Ein harter Kampf
Die engagierte Floristin kämpft deshalb weiter für ihre Ausnahmebewilligung. Läuchli reichte bereits erfolglos zwei Gesuche ein. Das Gemeindeparlament fällte damals den klaren Entscheid, dass für das Gebiet Klosterplatz keine Anwohnerkarten mehr ausgestellt werden. Im Protokoll befindet sich kein Hinweis zum Thema Härtefall oder Ausnahmeregelung. Dieser Parlamentsbeschluss ist für
alle verbindlich. Der Rathskeller mietet für seine Aussenwirtschaft keine Parkplätze, sondern öffentlichen Grund. Der entsprechende Bereich liegt gemäss dem Stadtschreiber Markus Dietler im Falle des Klosterplatzes im Parkplatzbereich. Läuchli findet dies gut, denn dies belebe den Klosterplatz. «Es braucht jedoch für das Gewerbe eine Härtefallklausel», betont sie erneut. Am Dienstag, 1. Juli überreichte sie mit ihrer Anwältin Susanne Schaffner eine Petition mit rund 100 Unterschriften und hofft auf eine neue Diskussion im Parlament. Der Stadtrat muss diese Petition innert Jahresfrist beantworten.


Eine gute Lösung für (fast) alle
Fazit: Das neue Parkierungsreglement für die Alt- und Innenstadt bewährt sich oder stört zumindest mehrheitlich niemanden. Jedoch ist es für Läuchli sinnvoll eine Härtefallklausel einzubauen, denn was im Allgemeinen verhältnismässig erscheint, muss dies nicht in jedem Einzelfall sein. Über dies entscheidet das Parlament. Danach wären – so scheint es – mit dem neuen Reglement alle zufrieden oder es führt zumindest kein Weg daran vorbei.

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