Anklage gegen den Landwirt
Boningen Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen einen Landwirt aus Boningen Anklage wegen Tierquälerei und Widerhandlungen gegen das Tierseuchengesetz.
Ende Mai 2016 haben die Polizei Kanton Solothurn und der Veterinärdienst auf einem Bauern- betrieb in Boningen mehrere tote Rinder vorgefunden. Ein weiteres Tier wurde wegen seines kritischen Zustandes durch den Veterinärdienst euthanasiert. Die Staatsanwaltschaft eröffnete daraufhin gegen den Landwirt, einen 55-jährigen Schweizer, eine Strafuntersuchung. Nach umfangreichen Abklärungen hat die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung nun abgeschlossen und erhebt gegen den Beschuldigten Anklage wegen Tierquälerei und Widerhandlungen gegen das Tierseuchengesetz. Dem Landwirt wird vorgeworfen, von ungefähr Anfang 2015 bis Ende Mai 2016 insgesamt 26 Rinder vernachlässigt zu haben. 17 Rinder verendeten auf qualvolle Weise. Der Landwirt versorgte die Tiere mit zu wenig und zu wenig ausgewogenem Futter. Dadurch verschlechterte sich der Gesundheitszustand der Tiere. Trotzdem unterliess es der Beschuldigte, einen Tierarzt beizuziehen. Zudem unterliess es der Beschuldigte, die toten Tiere fachgerecht zu entsorgen und unverzüglich einen Tierarzt über den Tod zu informieren. Die Anklage erfolgt im abgekürzten Verfahren, der Termin der Gerichtsverhandlung steht nicht fest. ZVG
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