Kleidung künftig zu Hause

Regionale Zivilschutzorganisation Olten Was im Militär schon lange gang und gäbe ist, führen nun auch die Regionale Zivilschutzorganisation Olten und ihre 12 ange- schlossenen Gemeinden ein: Die Arbeitskleidung werden die Zivilschützer künftig zu Hause aufbewahren.

Demnächst werden die Zivilschützer neu eingekleidet. (Bild: ZVG)
Demnächst werden die Zivilschützer neu eingekleidet. (Bild: ZVG)

Wer bisher als Zivilschützer aufgeboten wurde, musste am ersten Einsatztag zuerst seine Arbeitskleidung fassen und am letzten Arbeitstag wieder zurückgeben. Das dauerte seine
Zeit. Damit soll ab diesem Jahr bei der Regionalen Zivilschutzorganisation Olten mit den
12 angeschlossenen Gemeinden Schluss sein. Die Zivilschützer erhalten ab sofort ihre persönliche Arbeitskleidung, die sie künftig zu Hause aufbewahren. Mit diesem Ablauf sind die Zivilschützer künftig am ersten Arbeitstag eines Einsatzes gleich einsatzbereit. Zum Grundstock eines Zivilschützers ge-hören neben der üblichen Arbeitskleidung wie Arbeitshose und -jacke,
T- oder Roll-Shirts, Fleecejacke, Witterungsschutz-Hose und -Jacke sowie Hosengurt und Schirmmütze auch eine Effektentasche, ein individuelles Verbandspäckchen und Funktions-, Grad- und Namensschilder. Je nach Dienstbereich wird auch ein Schutzhelm abgegeben. Nicht dazu gehören die Schuhe. Persönliche, schwarze Arbeitsstiefel werden bei der Rekrutierung bereits heute als Heimgabe abgegeben.

Finanzierung über Gemeindesperrkonto

Das veränderte Kleiderregime wurde möglich, weil der Kanton Solothurn sich der nationalen Zivilschutz-Materialplattform angeschlossen hat, die dafür sorgt, dass künftig schweizweit alle Zivilschützer einheitlich eingekleidet sind. Zudem gab der Kanton grünes Licht, dass die ausserordentliche Erstbeschaffung der Arbeitskleider über das jeweilige Gemeindesperrkonto für Ersatzbeiträge zu 100 Prozent finanziert werden darf. Weil diese Finanzierungsmöglichkeit allerdings nur für die Jahre 2017 und 2018 gilt, muss die Stadt Olten als Leadgemeinde der Organisation die Vorfinanzierung in Höhe von rund 257’000 Franken via Nachtragskredit übernehmen. Diesem Antrag hat der Stadtrat Ende Januar 2018 zugestimmt. Der Kostenanteil für Olten als grösste Gemeinde in der Organisation beträgt 96’000 Franken, der über das erwähnte Sperrkonto finanziert wird. Die weiteren Beiträge fliessen von den anderen Gemeinden an die Stadt Olten zurück. Mit dem neuen Regime sparen die angeschlossenen 12 Gemeinden künftig auch Geld: Weil das zentrale Reinigen wegfällt, wird die Rechnung jährlich um bis zu 12’000 Franken entlastet. ZVG

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