Geordnetes Taxiwesen als Ziel

Oltner Taxiwesen

Seit mehreren Jahren nehmen die Gesuche für Taxikonzessionen in der Stadt Olten zu. Sie können aufgrund fehlender Taxistandplätze jedoch nicht bewilligt werden. Der Stadtrat hat im November 2010 ein Taximoratorium eingeführt, das bis heute verlängert wurde, und der Ausarbeitung eines neuen Taxireglements, welche das Moratorium ablösen soll, zugestimmt. Dieses wird nun am 21. Juni dem Gemeindeparlament unterbreitet.

Zu viele Lücken

Laut bestehender Taxiverordnung liegt die Erteilung einer Taxikonzession in der Zuständigkeit des Stadtrats von Olten. Gemäss Art. 4 der aktuellen Taxiverordnung dürfen Konzessionen nur an Personen erteilt werden, die handlungsfähig sind, einen guten Leumund besitzen und für eine einwandfreie Geschäftsführung Gewähr bieten. Diese Voraussetzungen sind sehr liberal und werden in den meisten Fällen von Antragstellenden erfüllt. Aus Sicht der Taxiführenden werden die Wartezeiten wegen der zunehmenden Zahl von Taxifahrzeugen am Bahnhofplatz immer länger und die Parkplatzsituation immer prekärer. Das führt dazu, dass die acht Taxistandplätze oft überbelegt sind und Taxifahrzeuge auf der Bahnhofstrasse ausserhalb der Standplätze warten müssen. Diese Situation ist aus sicherheits- und verkehrstechnischen Gründen nicht akzeptierbar. Eine weitere Problematik ist die zum Teil fehlenden Sprach- und Ortskenntnisse der Taxi- fahrenden. Seit der operativen Einführung des Fachbereichs Taxi sind bei der Abteilung Ordnung und Sicherheit vermehrt Klagen von Kunden bezüglich Auftreten der Taxifahrer bis hin zu Meldungen über offenbar überhöhte Preise eingegangen. Auch laufen diverse Strafverfahren gegen einzelne Taxilenker und/oder Halter. Die Verfahrensführung wird durch die aktuelle Taxiverordnung markant erschwert. Diese ist zu ungenau formuliert, enthält zu viele Lücken und erlaubt es nur bedingt, eine konsequente und zielführende Kontrolle durchzuführen. Zudem ist es nicht möglich, die Konzessionen den aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen anzupassen (Beschränkungen).

Qualität der Dienstleistungen sichern

Zielsetzung des neuen Taxireglements ist es, die Qualität der Dienstleistungen mittels strengeren Voraussetzungen für eine Konzessionserteilung zu sichern. Die strengeren Voraussetzungen erlauben griffige Sanktionierungsmöglichkeiten, um Verstösse von fehlbaren Taxihaltern und Lenkern konsequent und rasch ahnden zu können. Mit einem modernen und zeitgemässen Taxireglement soll das Qualitätsbild der Taxidienstleistung in der Stadt Olten markant gesteigert werden, was wiederum einen positiven Einfluss auf das Image der Stadt Olten haben wird. Weiter soll das neue Taxireglement für die Polizei Kanton Solothurn ein klares und griffiges Instrument sein, um die polizeilichen Kontrollen auf dem Stadtgebiet durchführen zu können. Im vergangenen März wurde den Taxibetreiberinnen und Taxibetreibern an einer Taxikonferenz der Entwurf des neuen Taxireglements abgegeben und sie wurden dazu eingeladen, ihre Vernehmlassung einzureichen, was fünf von ihnen getan haben. Nach der Verarbeitung der Anträge der Taxi- betreiber/innen wurde zudem eine Vernehmlassung bei den Parteien und der Polizei Kanton Solothurn durchgeführt.

Taxibalken als Qualitätssiegel

Das neue Taxireglement soll, wie im Zweckartikel formuliert, ein geordnetes Taxiwesen gewährleisten, das kundenfreundliche Dienstleistungen anbietet. Dazu werden städtische Taxibalken eingeführt, die als Qualitätssiegel verstanden werden sollen. Jeder, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wird einen solchen Taxibalken erhalten. Stellt sich im Nachhinein aber heraus, dass gegen das Reglement oder gestützt darauf ergangene weitere Erlasse verstossen wird, kann mit dem neuen Reglement gegen den fehlbaren Chauffeur oder Betreiber vorgegangen und das Qualitätssiegel entzogen werden. Diese wahrscheinlich strengste Massnahme ermöglicht die effiziente Durchsetzung der Vorschriften und somit das Erreichen der im Zweckartikel formulierten Ziele. Dafür muss kein grosser Verwaltungsapparat aufgebaut werden, da die fehlbaren Gewerbetreibenden in der Regel durch die verärgerte Kundschaft gemeldet werden. Bei Stichhaltigkeit der Vorwürfe, insbesondere, wenn sich diese häufen, kann die zuständige Behörde die vorgesehenen Sanktionen ergreifen. Gleichzeitig wird mit diesem Ansatz nicht unnötig in die Handels- und Gewerbefreiheit eingegriffen, sprich grösstmögliche Wirtschaftsfreiheit gewährleistet. Im Sinne der Marktfreiheit wird zudem aufgrund der Vernehm- lassungsergebnisse die Anzahl der Konzessionen nicht limitiert. Ebenso wurde die Geltungsdauer der Konzessionen gegenüber dem Entwurf um ein auf fünf Jahre verlängert. Die Gebühren werden neu in der Gebührenordnung mittels einer Spannweite geregelt. Zudem wird vom Stadtrat beantragt, einen Mindesttarif von 12 Franken festzulegen. sko

<link http: www.olten.ch>www.olten.ch

 

Weitere Artikel zu «Stadt», die sie interessieren könnten

Stadt28.02.2024

«Heute sind sie hibbeliger»

Rosmarie Grünig Seit 45 Jahren unterrichtet sie Ballett, seit mehr als 40 Jahren im Dance Studio Olten. Anfang Mai findet aus diesem Anlass in…
Stadt21.02.2024

Kunst, nicht Kinderhort

Theaterstück Mitte März gelangt im Theaterstudio Olten ein Tanz- und Musiktheater zur Aufführung. Das Besondere daran: Protagonisten sind bei «Alice…
Stadtrat beantragt parlamentarische Kommission
Stadt21.02.2024

Stadtrat beantragt parlamentarische Kommission

Im Januar hat das Gemeindeparlament der Stadt Olten die neue Vorlage zum Projektierungskredit Kirchgasse 8 und 10 knapp zurückgewiesen; diese sah eine Sanierung…