Sich online melden nach Rückkehr

COVID-19

Mit der aktualisierten COVID-19-Verordnung des Bundes sind alle Personen, die in die Schweiz einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen in einem besonders von COVID-19 betroffenen Gebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Sie müssen sich innerhalb von zwei Tagen nach Einreise bei den zuständigen kantonalen Behörden melden. Der Fokus liegt dabei in erster Linie auf der Eigenverantwortung der Rückreisenden. Um diesen Prozess zu vereinfachen, hat der Kanton Solothurn ein Online-Meldeformular auf corona.so.ch aufgeschaltet. Über dieses müssen sich Rückreisende aus Risikoländern registrieren. Mit einem Brief hat der Kantonsärztliche Dienst die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Thematik sensibilisiert: Sie sollen ihre Angestellte dazu anhalten, das Online-Meldeformular nach einer Rückkehr auszufüllen.

Erhöhte Gefahr

Das Gesundheitsamt beobachtet die epidemiologische Lage im Kanton Solothurn aufmerksam. Vermehrt registriert das Contact-Tracing-Team des Kantons Solothurn dabei Infektionen durch Rückreisende aus besonders von Covid-19 betroffenen Gebieten. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Rückreisende sich zeitnah und mit korrekten Kontaktdaten bei den kantonalen Behörden registrieren und die Quarantänemassnahmen strikt einhalten. Nur so kann das Contact-Tracing-Team seine Arbeit effizient ausführen und die Ausbreitung des Coronavirus verhindern. ZVG

www.corona.so.ch

 

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