Was ist die KOI oder wie funktioniert die Nutzung im öffentlichen Raum

Welche Funktion und Aufgaben übernimmt die «KOI»? Diese Frage haben sich die Teilnehmer/innen am 18. Januar 2020 an der ersten Oltner Kulturkonferenz gestellt, welche vom Verein Pro Kultur Olten durchgeführt wurde. Die Frage ergab sich aufgrund der kulturellen Nutzung des öffentlichen Raums. Pro Kultur Olten-Vorstandsmitglied Felix Wettstein hat sich mit den offenen Fragen an Franco Giori, den Leiter des Bereichs Ordnung und Sicherheit gewandt.

Was ist die KOI?

Franco Giori: KOI steht für «Koordination Innenstadt». Mit KOI wird eine verwaltungsinterne, direktionsübergreifende Gruppe der Stadtverwaltung bezeichnet. Ihre Aufgabe ist die Koordination der Nutzung des öffentlichen Raums, also Plätze, Strassen und Parks. Die KOI-Gruppe wurde 2013 mit der Eröffnung der Kirchgasse gebildet. Im Verlauf der Zeit ist ihre Zuständigkeit auf das ganze Stadtgebiet erweitert worden.

Wer gehört der KOI an?

Franco Giori: Die folgenden Funktionsträger bilden zusammen die KOI-Gruppe: der Stadtschreiber (Markus Dietler), der Leiter Ordnung und Sicherheit der Präsidialdirektion, der auch die Sitzungen leitet (Franco Giori), der Bereichsleiter Gewerbe von Ordnung und Sicherheit (Christoph Koch), der Leiter Werkhof der Direktion Bau (René Wernli) und der Stadt-architekt der Direktion Bau (Artur Bucher).

Was sind die Ziele und Arbeitsweise?

Franco Giori: Wer den öffentlichen Raum in der Stadt Olten für eine Veranstaltung nutzen will, richtet dazu ein Gesuch an die Abteilung Ordnung und Sicherheit, Bereich Gewerbe, der Stadt Olten. Nutzungsmöglichkeiten sind insbesondere: Veranstaltungen und Zwischennutzungen, Aussengastronomie, Aussenverkauf und Marktbetrieb. Massgebend ist der «Leitfaden zur Nutzung des öffentlichen Raums in der Stadt Olten» vom 2.12.2019 (https://www.olten.ch/dokumenteabisz/239249). Die Gesuche für grössere Veranstaltungen werden vom Bereichsleiter Gewerbe an den KOI-Sitzungen präsentiert. Die KOI-Gruppe prüft die Gesuche, sie beschliesst über Nutzungen und gibt Empfehlungen zuhanden des Stadtrats ab. Ein eigentliches Reglement zur Arbeit der KOI existiert nicht. Als Grundlage dienen der erwähnte Leitfaden sowie der «Boulevardplan», der behördenverbindliche Plan über die maximalen Öffnungszeiten der Aussenwirtschaften in Olten. Themen der KOI sind die Anlässe und Veranstaltungen, nicht jedoch die fixe Infrastruktur im städtischen Raum. Sie ist zum Beispiel nicht für Objektkunst (Reinigung etc.) zuständig.

Worüber entscheidet die KOI abschliessend?

Franco Giori: Hauptsächlich entscheidet die KOI über die Anwendung des Leitfadens und des Boulevardplans betreffend Nutzung des öffentlichen Raums im Gebiet der Kirchgasse, der Altstadt und des Klosterplatzes, aber auch in der restlichen Stadt. Sie gibt Empfehlungen zuhanden des Stadtrats ab, wenn ein Gesuch nicht den Vorgaben gemäss Leitfaden und/oder des Boulevardplans entspricht.

Wo wird über die Tätigkeit der KOI berichtet?

Es wird jeweils ein internes Sitzungsprotokoll geführt. Im Bericht zur Jahresrechnung der Einwohnergemeinde Olten ist das Wirken der KOI nicht spezifisch ausgeführt, sondern jenes der beteiligten Ämter und Bereiche: Der Bericht ist nach Direktionen aufgebaut.

Wer soll sich mit welchem Anliegen an die KOI richten?

Niemand direkt. Wer den öffentlichen Raum nutzen will, sei es für Gastronomie, Verkauf oder Kultur, richtet sein Gesuch in jedem Fall an die Abteilung Ordnung und Sicherheit, Bereich Gewerbe. Sie behandelt die Gesuche je nach Inhalt und Umfang selber, leitet sie an die zuständige Stelle weiter oder unterbreitet sie der KOI-Gruppe. Es gibt je ein spezifisches Gesuch (Dokumentvorlage) für Grossanlässe (über 500 erwartete Personen), für Kleinanlässe, für Kundgebungen und Demos, für Strassenmusik, gewerbliche Bewilligungen, für Reklame auf öffentlichem Grund, für Teilnahme an den Wochen- und Monatsmärkten und für Saisonfrüchteverkauf. Sie alle stehen als Download-Dokumente auf der Webseite der Stadt Olten zur Verfügung. Dokumente des Bereichs Gewerbe: www.olten.ch/dokumenteabisz/167653). Unter diesem Link sind auch eine Vorlage für das Jugendschutzkonzept, die Merkblätter Monatsmarkt und Mehrweggeschirr (seit dem 4.5.2020 besteht für Grossanlässe die Pflicht), der Flyer «Kulturstellennetz» sowie die Terminübersichten «Märkte und Messen» und «Freinächtekalender» zu finden. Interview: Felix Wettstein

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