Bis Ende Jahr verlängert
Die epidemiologische Gesamtsituation bleibt sehr labil. Während den kommenden Herbst- und Wintermonaten werden sich die Menschen zudem wieder vermehrt in Innenräumen aufhalten, was die Verbreitung des Coronavirus begünstigen wird. Der Kanton verlängert deshalb die Allgemeinverfügung über zusätzliche Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bis Ende Jahr.
Kleinere Lockerungen:
Restaurants werden von der Pflicht zur Beschränkung der maximalen Anzahl von gleichzeitig anwesenden Gästen auf 100 Personen ausgenommen.
Dasselbe gilt für private, nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Betrieben stattfindende Veranstaltungen, bei denen die anwesenden Personen den Organisierenden bekannt sind.
Mit Einkaufseinrichtungen und Märkten vergleichbare Anlässe (z.B. Messen und Gewerbeausstellungen) gelten künftig nicht mehr als Veranstaltungen.
Grossveranstaltungen wieder erlaubt
Ab dem 1. Oktober sind Grossveranstaltungen mit über 1’000 Personen wieder erlaubt. Diese sind jedoch mit strengen Auflagen verbunden und es braucht in jedem Fall eine Bewilligung des Departements des Innern. Die fachliche Beurteilung der Gesuche erfolgt durch das interdisziplinäre Team «Fachdialog Veranstaltungen» des Fachstabs Pandemie. Die epidemienrechtliche Bewilligung ist eine Voraussetzung für die Erteilung der gastwirtschaftlichen Anlassbewilligung durch die Gemeinde. ZVG