Aussenwirtschaften dürfen länger öffnen

Gemäss Verordnung des Bundes über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie dürfen Restaurants derzeit generell bis 23 Uhr geöffnet sein. Da derzeit viele Restaurants ihre Gäste vermehrt im Aussenbereich bewirten, hat der Stadtrat von Olten zur Unterstützung der bereits bestehenden, aber auch zur Förderung allfälliger weiterer Aussenwirtschaften beschlossen, dass ab sofort auch im Aussenbereich bis 23 Uhr statt wie üblich 22 Uhr geöffnet werden darf. Diese Regelung betrifft die Zonen A und B des Plans über die maximalen Öffnungs-zeiten der Aussenwirtschaften und Olten («Boulevardplan»), nicht aber die Zone C, wo Aussenwirtschaften, die sich weitgehend in Innenhofbereichen befinden, weiterhin um 19 Uhr geschlossen werden müssen. Dieser Beschluss gilt bis zu einer Neuregelung der generellen Schliessungszeiten durch Bund oder Kanton, maximal bis Ende der Wintersaison Ende März. Zudem werden auf Gesuch Zeltdächer ohne Seitenwände innerhalb der genehmigten Aussen-wirtschaften ermöglicht, sofern keine nachbarschaftlichen oder übergeordneten Interessen wie beispielsweise die städtische Weihnachtsbeleuchtung tangiert werden. Weitergehende Ausnahmen für Aussenwirtschaften sind mittels Einzelgesuchen zu beantragen. sko

www.olten.ch

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