Kantonsrat bestätigt Corona- Massnahmen

Covid-19 Der Kantonsrat hat heute die geltenden Corona-Notverordnungen mit grosser Mehrheit offiziell genehmigt. Die beiden Verordnungen waren per Ende Oktober in Kraft gesetzt, respektive angepasst worden.

Im Kanton Solothurn gelten, im Vergleich zum Bund, punktuell strengere Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Diese Massnahmen hat der Kantonsrat heute mit grosser Mehrheit – und vereinzelten Gegenstimmen - genehmigt.

Demnach gilt weiterhin und gilt bis längstens zum 31. Januar 2021:

- Maskenpflicht bei gewerbsmässigen Personentransporten

- Menschenansammlungen, wie Zusammenkünfte und Treffen, von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum, wie insbesondere auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, sind verboten.

- Shisha-Bars, Clubbetriebe sowie Erotik- und Sexbetriebe sind geschlossen.

- In Barbetrieben dürfen insgesamt höchstens 30 Gäste gleichzeitig anwesend sein.

- Take-away- und Imbissbetriebe müssen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geschlossen bleiben.

- In Restaurants und Bars sowie bei Veranstaltungen müssen immer die Kontaktdaten erhoben werden.

- Es ist verboten, Veranstaltungen mit über 30 Personen durchzuführen. Personen, welche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen, werden nicht mitgezählt (Ausnahmen: Gemeindeversammlungen, Parlamentssitzungen sowie politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen und Unterschriftensammlungen).

- Für nicht ausschliesslich an einem bestimmten, eingegrenzten Ort stattfindende Veranstaltungen und Aktivitäten, bei welchen sich die teilnehmenden Personen in regelmässiger Bewegung befinden (zum Beispiel Stadtführungen), gelten in belebten Bereichen des öffentlichen Raums, in welchen der Mindest-abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann, die folgenden Vorgaben: Die Grösse der Gruppen darf höchstens 5 Personen betragen. Zwischen den Gruppen gilt ein Mindestabstand von 3 Metern.

Gemeinden weiterhin handlungsfähig

Gleichzeitig hat der Kantonsrat auch eine Verordnung genehmigt, welche die Handlungsfähigkeit der Gemeinden sicherstellt. Um zu vermeiden, dass die Gemeinden wegen des Verzichts auf notwendige Sitzungen handlungs-unfähig werden, sollen ihnen erneut Alternativen für ihre Beschlussfassungen ermöglicht werden: Die Verordnung ermöglicht den Gemeindebehörden beispielsweise, mittels technischer Hilfsmittel (Videokonferenz und der-gleichen) oder auf dem Zirkularweg Beschlüsse zu fassen. Auch wird die Möglichkeit geschaffen, dass anstelle von Gemeindeversammlungen direkt Urnenabstimmungen durchgeführt werden können. Diese Verordnung genehmigte der Kantonsrat einstimmig. Sie gilt so lange wie nötig, höchstens jedoch 1 Jahr ab Inkrafttreten. ZVG

www.corona.so.ch

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