Wichtigste Neuerungen auf einen Blick
Haben Sie gewusst, dass seit dem 1. Januar 2021 einige Neuerungen im Strassenverkehr Gültigkeit haben? Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 die revidierten Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnung verabschiedet. Diese Änderungen betreffen verschiedene Bereiche des Strassenverkehrs. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst. Im normalen Strassenverkehr ist es Kindern bis 12 Jahre mit Fahrrädern erlaubt, auf dem Trottoir zu fahren, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist. Den Fussgängern ist jedoch weiterhin Vortritt zu gewähren. Rechtsabbiegen bei auf «rot» stehenden Lichtsignalen ist für Rad- und Motorradfahrer gestattet, wenn dies mit dem neuen Signal gekennzeichnet ist. Vor Lichtsignalen kann künftig ein Wartebereich für Radfahrer markiert werden, auch wenn kein Radweg vorhanden ist. Das Symbol der Ladestation wird offizialisiert und kann bei Parkflächen als Zusatztafel/Piktogramm angezeigt oder markiert werden. Auf Autobahnen und Autostrassen ist das Bilden einer Rettungsgasse bei Stau Pflicht. Der Spurabbau vor Hindernissen mit dem Reissverschlussprinzip ist Pflicht. Für leichte Motorwagen mit Anhänger bis 3,5 t wird die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 100 km/h angehoben. Rechts vorbeifahren ist mit der nötigen Vorsicht erlaubt, wenn sich auf dem linken oder mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat. Rechtsüberholen bleibt verboten! Eine Übersicht über sämtliche Änderungen findet man auf der Homepage des Bundesamts für Strassen (ASTRA) oder unter dem Link www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/verkehrsregeln/verkehrsregeln-2021.html. pd