Keine Gebühren für Aussenwirtschaften

Olten Der Stadtrat greift den Oltner Gastronomen unter die Arme: Für die Nutzung des öffentlichen Grundes für Aussenwirtschaften müssen sie für die Sommersaison 2021 keine Gebühren bezahlen. Dadurch entgehen der Einwohnergemeinde gegen 70000 Franken.

Um die unter der Corona-Pandemie und der daraus erfolgten derzeitigen Schliessungspflicht leidenden Oltner Gastronomiebetriebe zu unterstützen, hat der Stadtrat von Olten im Hinblick auf eine Wiedereröffnung der Aussenterrassen beschlossen, dass sie für die Nutzung des öffentlichen Grundes für Aussenwirtschaften für die Sommersaison 2021 (April bis Ende Oktober) keine Gebühren bezahlen müssen. Im vergangenen Jahr hatte die Stadt Olten für die Monate April und Mai infolge der Covid-19 Massnahmen keine Gebühren für Aussenrestaurants in Rechnung gestellt. Und auch für die Wintersaison 2020/2021 waren die Gebühren für die Aussenwirtschaften nicht verrechnet worden. Bisher nutzten insgesamt 41 Restaurantbetreiber Aussenwirtschaftsflächen auf öffentlichen Grund mit einer Gesamtfläche von rund 1700 Quadratmetern. Durch den Verzicht auf die Gebühren entgehen der Einwohnergemeinde Einnahmen von gegen 70000 Franken.

Zusätzliche Flächen nutzen?

Wie bereits im vergangenen Sommerhalbjahr wird interessierten Restaurantbetreibenden zudem auf Gesuch an die Abteilung Ordnung und Sicherheit hin die Nutzung von zusätzlichen Flächen in Abstimmung mit ihren Nachbarn ermöglicht. Selbstverständlich gilt es dabei die geltenden Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften, Lebensmittelvorschriften sowie die aktuellen BAG-Vorschriften einzuhalten. Auch für solche zusätzlichen Erweiterungen der Aussenwirtschaften auf öffentlichem Grund werden wie schon im Vorjahr keine Gebühren erhoben. sko

www.olten.ch

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