Anwendungshilfe für nachhaltige Beschaffung beschlossen

Beschaffung Der Stadtrat hat eine kommunale Anwendungshilfe für eine nachhaltige Beschaffung genehmigt.

Am 20. November 2019 hat das Oltner Gemeindeparlament eine Motion zum Thema Gewichtung der ökologischen Aspekte bei Submissionen erheblich erklärt. Diese verlangt, dass ökologische Werte bei der Beurteilung von Offerten einen möglichst hohen Stellenwert erhalten. Bei der Behandlung im Parlament hielt der Stadtrat fest, dass die übergeordnete Gesetzgebung den Gestaltungsrahmen dafür vorgibt. Dementsprechend muss eine Beschaffung nachhaltig erfolgen und darf ökologische Werte nicht einseitig berücksichtigen.

In der Zwischenzeit ist auf Bundesebene per 1. Januar 2021 das revidierte Beschaffungsrecht in Kraft getreten. Dieses integriert das Thema Nachhaltigkeit stärker als bisher. Der Kanton Solothurn hat am 1. September 2021 beschlossen, der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen beizutreten und das kantonale Submissionsgesetz zu revidieren.

Diese neue Rechtsgrundlage findet auch bei den Beschaffungen der Stadt Olten Anwendung. Das Datum der Inkraftsetzung ist noch nicht definitiv; sie wird aber Anfang 2022 erwartet. Zeitgerecht hat der Stadtrat nun auch eine kommunale Anwendungshilfe für eine nachhaltige Beschaffung in der Stadt Olten genehmigt. Nach Rechtskraft der kantonalen Gesetzgebung wird diese bei den Beschaffungen der Einwohnergemeinde Olten situationsgerecht angewendet.

Das Dokument gibt einen Überblick über den Verfahrensablauf unter dem neuen Beschaffungsrecht, zeigt anhand von Beispielen auf, wie die Nachhaltigkeit bei Beschaffungen berücksichtigt werden kann und verankert die Nachhaltigkeit im städtischen Beschaffungsprozess. Die Beispiele und Praxishinweise im Dokument helfen denjenigen, welche innerhalb der Stadtverwaltung mit Beschaffungen betraut sind, die für einen konkreten Beschaffungsgegenstand erforderlichen Festlegungen zu treffen und die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit gebührend zu berücksichtigen. Drei mit den Beteiligten innerhalb der Stadtverwaltung durchgeführte Workshops hatten auch zum Ziel, dass die verschiedenen Beschaffungsstellen frühzeitig für das Thema und die neue Gesetzgebung sensibilisiert sind.

Im Austausch zeigte es sich, dass bei der Beschaffung von einfachen Materialien über die Auftragserteilung einer Dienstleistung bis zum Bau eines Schulhauses sehr unterschiedliche Anforderungen berücksichtigt werden müssen, um der Nachhaltigkeit gerecht zu werden. Daher ist eine detaillierte Ausformulierung von einzelnen Vorgängen nicht zielführend. Aus diesem Grund wurden generelle Regeln geschaffen, welche bei einer konkreten Bestellung adaptiert werden können. Zudem wurden einschlägige Referenzbeispiele und Informationsquellen bekannt gemacht. Der Bericht zeigt auch auf, wie die Nachhaltigkeit in den technischen Spezifikationen, Eignungskriterien und Zuschlagskriterien berücksichtigt werden kann. Dabei zeigt sich auch die zentrale Bedeutung der Startphase einer Beschaffung: Dort wird die Frage gestellt, ob es eine Beschaffung wirklich braucht oder ob es Alternativen gibt; anschliessend werden der allfällige Beschaffungsgegenstand und seine zwingenden Eigenschaften beschrieben und wird geprüft, welche Produkte auf dem Markt verfügbar sind. sko

www.olten.ch

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