Stadtrat wehrt sich gegen Durchleiten des Dünnern-Hochwassers auf Oltner Kosten

Kantonaler Richtplan Das Durchleiten des Dünnern-Hochwassers ohne Rückhaltung im Gäu direkt nach Olten, wie es die laufende Teilrevision des kantonalen Richtplans vorsieht, wird vom Stadtrat als unverträglich mit dem Ortsbild erachtet, wären doch Mauererhöhungen von bis zu 1,7 Metern im Raum Schützenmatte erforderlich. Zudem würde dies die dort geplante Gebietsentwicklung verunmöglichen.

Die Abflusskapazität und die Gestaltung der Dünnern entsprechen nicht den heutigen Anforderungen: Siedlungen, Gewerbe- und Industrieanlagen sind vor einem 100-jährigen Hochwasser zu schützen. Der Kanton setzt dabei in seinem Entwurf für die Teilrevision des kantonalen Richtplans auf die Variante «Ausbauen und Aufwerten», das heisst eine umfassende Kapazitätserweiterung der Dünnern auf dem gesamten Streckenabschnitt. Alternative wäre das Szenario «Rückhalten und Aufwerten», das auf Rückhaltebecken im Gäu setzt, wo die bei Hochwasser entstehenden Schäden weniger Auswirkungen auf die Infrastruktur hätten als im verdichteten Siedlungsgebiet in der Agglomeration Olten.

Dies macht denn auch der Stadtrat von Olten in der laufenden Anhörung der Gemeinden geltend: Alle modernen Forschungen förderten das Rückhalten und ein verzögertes Ableiten, mit dem Probleme im Unterlauf von Bächen und Flüssen reduziert würden. Er weist zudem darauf hin, dass die untersten 500 Meter der Dünnern auch durch den Wasserstand der Aare beeinflusst würden und somit Hochwasserereignisse der Aare und der Dünnern berücksichtigt werden müssten; ein Konzept für einen integralen Hochwasserschutz der Oltner Schützenmatte unter Berücksichtigung beider Extreme liege aber bisher nicht vor.

Mauererhöhungen bis 1,7 Meter

Das Szenario «Ausbauen und Aufwerten» erfordere zusätzliche Schutzmauern oder die Erhöhung bestehender Schutzbauten und Querungen, betont der Stadtrat. Die Erhöhungen beträfen auf dem Platz Olten sechs Brücken und Stege, sechs Mauerabschnitte und drei Gebäude und betrügen bei den meisten Objekten zwischen 40 cm und einem Meter. Der Fussgängersteg Schützenmatte und die Querung Leberngasse müssten jedoch um 1,1 Meter angehoben werden; im Abschnitt zwischen Hammerallee und Leberngasse würden die erforderlichen Mauererhöhungen gar 1,7 Meter betragen. Bei der Variante «Rückhalten und Aufwerten» lägen die entsprechenden Erhöhungen hingegen bis zu einem Meter tiefer.

Die Altstadt, die Kernzonen und zahlreiche Quartiereinheiten der Stadt Olten sind im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) mit dem höchsten Erhaltungsziel A qualifiziert. Die «Lösungsansätze», wie sie vom Kanton aufgezeigt würden, genügten diesen Ansprüchen an einen attraktiven Stadtraum nicht, so der Stadtrat; so müsste voraussichtlich der gesamte Salzhüsliweg höhergelegt werden – dies auf Kosten der Gärten der angrenzenden, geschützten Liegenschaften. Neue Niveauunterschiede würden zu problematischen Übergängen führen, welche die angestrebte generelle Barrierefreiheit im öffentlichen Raum erschwerten. Mauererhöhungen auf beiden Uferseiten der Dünnern wären ferner unverträglich mit der gemäss Räumlichem Leitbild der Stadt Olten geplanten integralen Gebietsentwicklung für die Schützenmatte mit vorgesehener Öffnung zum südlichen Dünnernufer.

Rückhalten wäre kostengünstiger

Der Stadtrat gibt ferner zu bedenken, dass die Variante «Rückhalten und Aufwerten» um 30 Millionen Franken günstiger wäre als das nun beabsichtigte «Durchleiten». Beim «Durchleiten» müssten 46 von 55 Brücken mit Werkleitungen im Betrachtungsperimeter ersetzt werden; beim Szenario «Rückhalten» hingegen «lediglich» deren 28. Diese Kosten seien in der Regel von den Gemeinden und den Werkleitungseigentümern zu tragen. Der Stadtrat beantragt daher, auf die Variante «Ausbauen und Aufwerten» zu verzichten.

Velonetzplan: Masterplan Velo abwarten

Was die ebenfalls in der Teilrevision des kantonalen Richtplans enthaltenen Festsetzungen zum kantonalen Velonetzplan angeht, kritisiert der Stadtrat, dass er bei deren Erarbeitung nicht beigezogen worden sei, obwohl hoher Abstimmungsbedarf mit dem Masterplan Velo bestehe, den die Stadt Olten derzeit erarbeite. Er beantragt daher, die Festsetzungen im Raum Olten bis zum Vorliegen des Masterplans Velo Ende 2023 zurückzustellen.

Er wartet aber auch bereits heute mit konkreten Änderungsanträgen zum Velonetzplan auf, unter anderem mit der Aufnahme einer Velovorrangroute zwischen Olten und Trimbach angesichts der hohen Pendlerzahlen, mit der Ergänzung um zwei stadtquerende Planungskorridore für Velohauptrouten im Abschnitt Bahnhof bis Säliknoten und mit der Anbindung von Bahnhof Hammer und Olten SüdWest mit einer Velohauptroute. sko

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