Garagengebäude wird saniert

Sanierung Der Stadtrat hat entschieden, das 1927 erbaute Garagengebäude der Villa Sonnenblick zu sanieren und dann einer neuen Nutzung zuzuführen.

Sofortiger Handlungsbedarf: Die Garage im Heimatstil muss saniert werden. (Bild: ZVG)
Sofortiger Handlungsbedarf: Die Garage im Heimatstil muss saniert werden. (Bild: ZVG)

Die «Villa Sonnenblick» in Olten, in der sich heute die Musikschule befindet, wurde 1911 erbaut. Das Gebäude ist ein schlösschenartiges Patrizier-Landhaus. Südlich davon befindet sich der terrassierte Garten, in dem sich ehemals ein Gartenpavillon befand. Im Jahr 1927 wurde für den damaligen Besitzer der Liegenschaft, Wilhelm von Felbert, eine Garage im Heimatstil erbaut.

Die Fundation dieser Baute an der Leberngasse 6a, welche aktuell vom Zivilschutz für das Abstellen von zwei Fahrzeugen genutzt wird, ist seit längerer Zeit instabil. Die auftretenden Risse wurden in der Vergangenheit zwar jeweils ausgefugt und gestrichen; eine fachgerechte Mängelbeseitigung und Instandsetzung fand aber nie statt. Aufgrund des zunehmend schlechten Zustandes der Bausubstanz wurde ein Ingenieurbüro damit beauftragt, eine Analyse über die Tragfähigkeit und die Gebrauchstauglichkeit der Baute durchzuführen.

Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Tragstruktur in einem schlechten Zustand ist. Die mehrere Zentimeter breiten Risse sind auf die stetigen Setzungen des Gebäudes zurückzuführen. Die Rissbildung verläuft durch das Mauerwerk und die Bodenplatte, wodurch die Tragfähigkeit beeinträchtigt ist. Auch die Gebrauchstauglichkeit ist durch die Risse nicht mehr gegeben. Als Folge des beschriebenen Gebäudezustandes kann die Tragsicherheit nicht gewährleistet werden. Demzufolge ist ein sofortiger Handlungsbedarf erforderlich. Der Status-Quo hätte eine Räumung und Schliessung zur Folge.

Die Baute ist ein schmucker Zeitzeuge und könnte nach einer Sanierung wieder einer Nutzung zugeführt werden. Das Gebäude ist als Einzelobjekt zwar weder kommunal noch kantonal geschützt, es ist jedoch im Inventar ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) als Gebiet Nr. 0.4 dem Erhaltungsziel A (Substanzerhalt) zugeordnet. Zudem befindet es sich im Gewässerraum. Da infolge des Gewässerschutzgesetzes an diesem Ort keine Neubaute erstellt werden könnte, ist ein Erhalt auch aus Gründen der optimalen Landnutzung angezeigt, da die Baute den Landwert steigert. Sie ist aktuell als Liegenschaft im Verwaltungsvermögen enthalten. Aufgrund der Lage, Zone, Parzellierungsmöglichkeit und dem Vermietungspotenzial drängt sich ein Transfer ins Finanzvermögen auf.

Aufgrund dieser Erwägungen beschloss der Stadtrat, die Liegenschaft zu sanieren und einer neuen Nutzung zuzuführen. Er genehmigte dafür einen Kredit im Umfang von 226000 Franken zu Lasten des Bilanzkontos im Finanzvermögen. Möglichkeiten bieten sich zum Beispiel im Bereich der Gastronomie während der Sommermonate oder einer ganzjährigen Vermietung an Dritte. sko

www.olten.ch

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