Sprayer im Schöngrund

Vandalismus Kürzlich wurden mehrere Objekte - im Schöngrundquartier versprayt und auch eine Scheibe eingeschlagen. Wer steckt hinter einer solchen Tat? Welche Strafen können folgen und wer trägt den Schaden? Ein Gespräch mit Stadtpolizeikommandant Daniel Bürki.

Versprayte Blumentöpfe gehörten zu den eher kleineren Delikten, welche kürzlich im Schöngrundquartier verübt wurden. ZVG)
Versprayte Blumentöpfe gehörten zu den eher kleineren Delikten, welche kürzlich im Schöngrundquartier verübt wurden. ZVG)

In der Nacht von Mittwoch,19. Februar auf Donnerstag,20. Februar wurden im Schöngrundquartier einige Sachbeschädigungen begangen. Gemäss Kantonspolizei Solothurn und Stadtpolizei Olten rund 14 Fälle. Neben rot versprayten Autos, Häuserfassaden und Gartenzäunen wurde auch eine Toiletten-Anlage an der Solothurnerstrasse mittels einer WC-Rolle in Brand gesteckt. In der Unterführung gleich daneben schlug die Täterschaft die Schaufensterscheiben ein. Die Kantonspolizei Kanton Solothurn startete am darauffolgenden Tageinen Zeugenaufruf (der Stadtanzeiger Olten publizierte diesen in der letzten Ausgabe).

Vorsätzliche Sachbeschädigung

«Wir sprechen bei eingeschlagenen Scheiben und Sprayereien nicht von Vandalismus, sondern von vorsätzlicher Sachbeschädigung», erklärt Stadtpolizeikommandant Daniel Bürki. Es sei wichtig, in welchem Zusammenhang Sachbeschädigungen auftreten. «Der Vorgang, wie kürzlich im Schöngrundquartier erlebt, ist selten, weshalb wir einen Zusammenhang mit der Demonstration in Solothurn vermuten (*Anmerkung der Redaktion: am Samstag, 15. Februar führten rund 80 Personen aus der rechtsextremen Szene einen Fackelumzug durch die Altstadt von Solothurn durch). Wir vermuten auch deshalbeine Verbindung, weil vorher und nachher keine grösseren Sachbe- schädigungen vorgefallen sind», erklärt Bürki. Wir wollen wissen, ob die Schmiererei an der Hausfassade von Reto Derungs «Bed & Breakfast» in Olten ebenfalls derselben Täterschaft zugeordnet werden könne? Bürki bezweifelt es und vermutet einen Einzelfall. Wer aber steckt hinter einer solchen Tat? «Sprayereien werden tatsächlich eher von einer jüngeren Täterschaft ausgeübt. Doch andere Sachbeschädigungen, die teils auch aufgrund eines Wutausbruchs erfolgen, können auch von älteren Personen begangen werden. Dabei finde ich eine Eingrenzung schwierig.»

Massnahme und Strafe

Beim Vorfall im Schöngrundquartier, bei welchem durch ganze Strassenzüge mit derselben Farbediverse Objekte wie Häuserfassaden und Autos vollgesprayt wurden, sind die Ermittlungen am Laufen und können noch keine näheren Auskünfte gemacht werden. Ausgegangen davon, dass es sich, wie bei Sprayereien üblich, um jugendliche Täter handelt - welche Strafe erwartet sie? «Im Falle einer jugendlichen Täterschaft gilt das Jugendstrafrecht (Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), inwelchem Massnahmen oder Strafen vorgesehen sind. Je nach Delikt erfolgt eine Massnahme und/oder eine Strafe. Infolge einer Massnahme haben die Täter beispielsweise einen gemeinnützigen Dienst zu leisten. Die Strafe hingegen kann sowohl eine Geldstrafe als auch eine Freiheitsstrafe beinhalten. Letzteres je nach Delikt und Vorstrafen des Täters», erklärt der Stadtpolizeikommandant.

Wer zahlt den Schaden?

Kann man sich vor Sachbeschädigungen schützen? «Neben dem üblichen Tipp, welcher auch vor Einbruch schützen soll, wie beispielsweise dunkle Ecken zu beleuchten, ist es sicher empfehlenswert das Auto nicht an einer verlassenen Ecke abzustellen, doch weiterer Schutz ist sehr schwierig», weiss Bürki. Viel mehr sollte darauf geachtet werden, welches Material man beispielsweise bei einer Fassade verwendet. «Wir empfehlen Personen, welche häufiger Opfer von Sachbeschädigungen in Form von Sprayereien an der Hauswand werden, eine Beratung durch ein Malergeschäft», erklärt Bürki. So kann eine Häuserfassade zukünftig besser gereinigt werden. Wer aber übernimmt die Kosten, welche sich am Beispiel des Schöngrundquartiers, gemäss Kantonspolizei Solothurn, auf mehrere 10’000 Franken belaufen? «Einzelfälle übernimmt in der Regel die Versicherung», weiss Bürki. Vorsicht sei jedoch geboten, denn manche Versicherungen haben Vorbehaltsklauseln. Beispielsweise behalten sich manche Versicherungen vor, bei Unruhen (beispielsweise einer Demonstration) die Zahlung eines Sachschadens abzulehnen. «Deshalb ist es empfehlenswert zu prüfen, ob die eigene Versicherung Einschränkungen beinhaltet», betont Bürki und fügt an: «Des Weiteren kann die Versicherung, wenn der Täter gefasst wurde, Regress nehmen.» Sehr wichtig bei einer Überführung der Täter sei einerseits das schnelle Reagieren der geschädigten Personen oder andererseits von Zeugen. «Je schneller wir Zugreifen können, desto wahrscheinlicher ist eine Festnahme», betont Bürki.

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