Zwei wichtige Gestaltungspläne beschlossen

Anstelle der Doppeleinfamilienhäuser soll ein sechsgeschossiger Gebäudeteil treten. (Bild: mim)
Anstelle der Doppeleinfamilienhäuser soll ein sechsgeschossiger Gebäudeteil treten. (Bild: mim)

Für die Teiländerung Zonenplan und den Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften «Ziegelfeld- strasse – Bleichmattstrasse» war eine Neuauflage erforderlich geworden, weil die Stellungnahme des Denkmalpflegers nicht in den kantonalen Vorprüfbericht eingeflossen war. Trotz überarbeiteter Zu- und Wegfahrt und Zurückversetzung des Volumens an der Bleichmattstrasse gingen sechs Einsprachen ein, von denen zwei in der Folge zurückgezogen wurden. Die vier verbliebenen Einsprachen wurden nun vom Stadtrat abgewiesen.


Eingeschossiger Sockel und ein fünfgeschossiger Aufbau

An die Stelle der eingeschossigen Doppeleinfamilienhäuser aus dem späten 19. Jahrhundert zwischen der Katholischen Kirche St. Martin und der Ziegelfeldstrasse soll ein sechsgeschossiger Gebäudeteil treten, gegliedert in einen eingeschossigen Sockel und einen fünfgeschossigen Aufbau, in welchem sich Wohnungen befinden. Drei beziehungsweise viergeschossige Hof- bebauungen bilden zwei Innenhöfe, die von einem vorgelagerten Freiraum mit einer Pergola zur Kirche St. Martin abgeschlossen werden. Entlang der Ziegelfeldstrasse säumt eine Baumreihe den Strassenkörper, die das bestehende Gestaltungs- und Freiraumkonzept an der Ziegelfeldstrasse übernimmt. Das überhohe Erdgeschoss entlang der Ziegelfeldstrasse ist für publikumsorientierte Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen vorgesehen. Entlang der Grund- und Bleichmattstrasse sind im Erd- und in den Obergeschossen Wohnungen geplant.

Ortsgerechte Dichte

Der Stadtrat hat ferner auch eine Einsprache gegen den Gestaltungsplan mit Sonderbau- vorschriften «Solothurnerstrasse (USEGO)» abgewiesen und diesen beschlossen. Die Grund- eigentümerin und die Stadt Olten wollen das zwischen Bahn und Kantonsstrasse gelegene Grundstück im Sinne einer qualitätsvollen Innenentwicklung einer ortsgerechten Dichte zuführen. Den Brennpunkt des Areals wird weiterhin das Usego-Gebäude bilden. Nördlich davon ist nun ein zur Strasse hin zweigeschossiger und zum Usego-Gebäude hin dreigeschossiger Baukörper geplant. Den Übergang zur Solothurnerstrasse bildet eine Vorzone mit einer Baumreihe. Nordöstlich davon kann zur Strasse hin ein 20 Meter hohes, sechsgeschossiges Gebäude platziert werden. Dieses liegt ebenfalls parallel zum Usego-Hauptgebäude. Noch weiter im Osten ist an der Solothurnerstrasse ein dreigeschossiges Gebäude angedacht, welches mittels eines Sockel- geschosses mit einem möglichen siebengeschossigen Gebäude mit 21,5 Metern Höhe zusammengebunden wird. Dort ist eine Mischnutzung (Gewerbe, Dienstleistungen, Parkhaus) möglich. Zum bestehenden Gebäude schliesst sich der «Usego-Garten» an, ein ruhiger und lärmgeschützter Aussenraum für die Bewohnerinnen und Bewohner des Areals. sko

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