Mit vereinten Kräften gegen das Coronavirus

Kanton Solothurn Der Solothurner Regierungsrat stellt für Selbstständigerwerbende 10 Millionen Franken Nothilfe zur Verfügung. Bei der Gesundheitsversorgung spannen die Solothurner Spitäler AG und Privatkliniken Obach und Pallas zusammen.

Der Regierungsrat stellt einen Fonds mit 10 Millionen Franken Überbrückungshilfe für Selbstständigerwerbende zur Verfügung. (Bild: Fotolia)
Der Regierungsrat stellt einen Fonds mit 10 Millionen Franken Überbrückungshilfe für Selbstständigerwerbende zur Verfügung. (Bild: Fotolia)

Der Bundesrat hat zur Ab-federung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie ein umfassendes Massnahmenpaket beschlossen. Oberstes Ziel ist es, die Beschäftigung zu erhalten, die Löhne zu sichern und Selbstständigerwerbende aufzufangen. Der Vollzug dieser Massnahmen ist Sache der Kantone. Der Kanton Solothurn ist bereits daran, in den zuständigen Ämtern die Kapazitäten zu erweitern, sodass die entsprechenden Gesuche möglichst rasch abgewickelt werden und die Gelder ausbezahlt werden können. Als erster Kanton überhaupt hat Solothurn einen Überbrückungsfond geschaffen. Über diesen Fonds wird Geld sofort und unbürokratisch an Selbstständigerwerbende in wirtschaftlich besonders schwierigen Situationen ausbezahlt.

10 Mio. Franken Überbrückungshilfe

Der Regierungsrat stellt einen Fonds mit 10 Millionen Franken Überbrückungshilfe für Selbstständigerwerbende zur Verfügung. Viele Selbstständige werden aktuell hart getroffen. Die ersten melden sich bereits auf den Sozialdiensten. Mit dem Massnahmenpaket des Bundes steht ihnen zwar finanzielle Hilfe über die Erwerbsersatzordnung zu. Die dafür zuständigen Ausgleichskassen können jedoch erst in rund 14 Tagen erste Gesuche verarbeiten und Auszahlungen tätigen. Der Regierungsrat will hier Entlastung schaffen und Betroffenen eine unkomplizierte Überbrückung ausbezahlen. Wer im Kanton wohnt und sein Geschäft führt, dieses schliessen musste oder seine Aufträge verloren hat, erhält 2000 Franken ausbezahlt. Vorausgesetzt er verdiente im Jahr mit seinem Geschäft mindestens 20’000 Franken und ein anderes Einkommen oder der Verdienst des Partners oder der Partnerin sind gering und es bestehen zudem keine relevanten Barmittel. 2000 Franken entspricht geschätzt einem halben Monatseinkommen eines Kleinstbetriebes (z.B. Coiffeuse, Taxifahrer, Floristin, Fitnesstrainer). Diese Finanzielle Hilfe muss bei ordentlichem Bezug nicht zurückerstattet werden. Das Gesuch um Überbrückungshilfe ist bewusst einfach gehalten und kann online via corona.so.ch/wirtschaft ausgefüllt werden. Die Gesuche werden von den Oberämtern bearbeitet. Diese entscheiden rasch und unbürokratisch. Die ersten Auszahlungen sollen bereits heute Donnerstag, 26. März, erfolgen.

Umsetzung des Massnahmenpaktes des Bundes

Der Bund hat die zusätzlichen Anspruchsgruppen sowie die Zuständigkeiten in einer Verordnung geregelt. Über die Website corona.so.ch/wirtschaft sind sämtliche Informationen sowie Hilfestellungen zu finden.

Geschäftsführende und deren Ehepartner (oder arbeitgeberähnliche Personen)
Diese können Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Wer für seine Angestellten bereits Kurzarbeit beantragt hat, muss keinen weiteren Antrag einreichen. Wer dazu Unterstützung braucht, kann sich an die Hotline 0800 112 117 wenden oder seine Fragen per E-Mail stellen an: corona@awa.so.ch.

Selbstständigerwerbende oder Inhaber einer Einzelfirma
Diese können für sich selber Unterstützungsmassnahmen beantragen. Wer dazu Unterstützung braucht, kann sich an die Hotline 0800 112 117 wenden oder seine Fragen per E-Mail stellen an: eo-corona@akso.ch.

Selbstständigerwerbende mit Angestellten:
Diese können für Ihre Angestellten Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Wer dazu Unterstützung braucht, kann sich an die Hotline 0800 112 117 wenden oder seine Fragen per E-Mail stellen an: corona@awa.so.ch.

Bereich Gesundheitsversorgung

Die COVID-19-Pandemie stellt auch die Gesundheitsversorgung im Kanton Solothurn vor grosse Herausforderungen. Um die Bevölkerung bestmöglich zu versorgen, wurden folgende Massnahmen eingeleitet oder bereits umgesetzt:

- Die Solothurner Spitäler AG (soH) und die Privatkliniken Obach (Solothurn) und Pallas (Olten) arbeiten eng zusammen.

- Die soH schafft im Neubau BSS zusätzliche Reserve-Kapazitäten.

- In der Region Nord arbeiten das Spital Dornach und das Kantonsspital Basellandschaft (Standort Bruderholz) eng zusammen.

Zusammenarbeit der soH mit den Kliniken Obach und Pallas

Übergeordnetes Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Schaffung von möglichst grossen Kapazitäten in der intensivmedizinischen Betreuung. Dabei geht es vor allem auch um die Zusammenführung des entsprechenden Fachpersonals in diesem Bereich.

- Die Zusammenarbeit zwischen dem Bürgerspital Solothurn und der Klinik Obach sieht folgendermassen aus:
COVID-19 Patienten werden am Standort BSS versorgt. Das medizinische Fachpersonal der Klinik Obach aus dem Bereich Anästhesie/Operationssaal unterstützt neu die Teams am Bürgerspital bei der Intensivpflege. Operationen finden ausschliesslich am Standort BSS statt. Belegärzte der Klinik Obach operieren ihre Notfälle am Standort BSS. Die Klinik Obach betreut medizinisch stabile Patienten im internistisch-medizinischen und chirurgischen Bereich zur Entlastung des Bürgerspitals.

- Für die Zusammenarbeit zwischen dem Kantonsspital Olten (KSO) und den Pallas-Kliniken bedeutet dies:
-Das medizinische Fachpersonal der Pallas-Kliniken aus dem Bereich Anästhesie/Operationssaal unterstützt neu die Teams am KSO bei der Intensivpflege. Personal im Bereich Anästhesie/OP geht ans KSO, um den Bereich IPS/Beatmungskapazitäten zu unterstützen.
-Die Pallas-Kliniken betreiben ein eingeschränktes Programm an Operationen im Bereich der Augenmedizin und Dermatologie, welche nicht aufgeschoben werden können.
-Die Notfallstationen der soH-Standorte Olten und Solothurn stehen weiterhin vollumfänglich zur Verfügung. Für die Triage werden COVID-19-Verdachtsfälle von den übrigen Notfallpatienten getrennt.

Zusammenarbeit mit der Armee

Seit heute wird die soH durch 13 Angehörige der Sanitätskompanie 5 unterstützt. Unter anderem stehen der soH damit drei Militärambulanzen zur Verfügung, welche bei Bedarf eingesetzt werden können. Ein militärischer Sanitätswagen wurde speziell für Covid-19 Einsätze ausgerüstet und die Sanitätssoldaten gezielt dafür ausgebildet. ZVG

www.so.ch

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