Fristerstreckung und Zahlungserleichterungen
Kanton Solothurn Der Kanton Solothurn hat am vergangenen Donnerstag auf die ausserordentliche Situation auch im Bereich Steuern reagiert. Für die Steuererklärung 2019 gilt eine Fristverlängerung für alle natürlichen Personen. Zudem sind Zahlungserleichterungen vorgesehen und die Verzugszinsen werden für die Staatssteuer entfallen.
Mit dem Lockdown hat der Bundesrat vergangene Woche einschneidende – jedoch unverzichtbare – Massnahmen beschlossen. Der Kanton Solothurn hat am vergangenen Donnerstag auf verschiedenen Ebenen auf diese ausserordentliche Situation reagiert, so auch bei den Steuern. Per sofort gilt:
Steuererklärung 2019
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 von natürlichen Personen wird auf den 31. Juli 2020 verlängert. Die ordentliche Abgabefrist bis zum 31. März 2020 ist also per sofort aufgehoben. Die Steuerpflichtigen müssen keine Fristverlängerung einreichen, sofern sie die Steuererklärung bis zum 31. Juli 2020 einreichen. Weitere Fristverlängerungen müssen beantragt werden.
Zahlungserleichterungen
Die Corona-Pandemie beziehungsweise die damit verbundenen wirtschaftlichen Einschränkungen stellen nach Auffassung des Kantonalen Steueramtes eine «erhebliche Härte» dar, die Zahlungserleichterungen grundsätzlich rechtfertigen. So können im Einzelfall Stundungen oder Ratenzahlungen beantragt werden für die Bundes- und Staatssteuern bei der Abteilung Bezug des Kantonalen Steueramtes, für die Gemeindesteuern bei der zuständigen Abteilung der Gemeinde. Das Kantonale Steueramt wird Anträge zu Zahlungserleichterungen in diesem Sinne unkompliziert behandeln und steht für Auskünfte zur Verfügung.
Verzugszinsen 2020
Der Regierungsrat wird ab 1. April 2020 bis Ende 2020 die Verzugszinsen für die Verzinsung der Staatssteuern von heute 3% auf 0% senken. Über die Verzinsung der Bundes- und Gemeindesteuern kann noch nichts Abschliessendes gesagt werden, da sie nicht in der Kompetenz des Kantons liegen.
Merkblatt
Das Steueramt hat ein Merkblatt erlassen und publiziert, welches die genannten Punkt regelt und auch darüber informiert: so.ch/verwaltung/finanzdepartement/steueramt/informationen/. ZVG