COVID – 19: Soforthilfe für Kultur und Sport

Kanton Solothurn Veranstalter, die ihre Anlässe wegen der Coronavirus-Pandemie nicht durchführen können, erhalten die aus dem Lotterie- oder Sportfonds zugesicherten Beiträge trotzdem. Diese Sofortmassnahme hat der Regierungsrat am vergangenen Freitag beschlossen.

Der Bundesrat hat per 17. März 2020 ein Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen verfügt. Dieses gilt bis mindestens am 19. April 2020 und stellt auch in den Bereichen Kultur und Sport die Betroffenen vor grosse wirtschaftliche Herausforderungen. Der Solothurner Regierungsrat hat deshalb verschiedene Massnahmen eingeleitet. Unter anderem werden bereits zugesicherte Unterstützungsbeiträge aus dem Sport- oder Lotteriefonds auch dann ausbezahlt, wenn Projekte infolge der Coronavirus-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen.

Merkblatt

Das Merkblatt «Coronavirus - Informationen für die Bereiche Kultur und Sport» gibt detailliert Auskunft über alle Massnahmen. Es wird an betroffene Kreise direkt verteilt und steht auf den Webseiten des Kantons zum Download bereit. Das Merkblatt enthält auch wichtige Adressen zu Amtsstellen und Berufsverbänden. ZVG

www.so.ch

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