Verzicht auf Verzugszins wird verlängert
Stadt Olten
Am 18. März hatte der Stadtrat von Olten beschlossen, allfälligen Verzugszins für die 1. Rate des Gemeindesteuervorbezugs 2020 vorerst bis zur Fälligkeit der 2. Rate am 2. Juni nicht zu erheben, wodurch mit Mindereinnahmen von rund 30’000 Franken zu rechnen war. Damit reagierte er auf drohende finanzielle Engpässe bei der Bevölkerung, insbesondere bei vielen Selbständigerwerbenden. Er appellierte aber gleichzeitig an die Steuerzahlenden, dass diejenigen, die ihre Steuerrate bezahlen könnten und dadurch nicht in Not gerieten, dies auch tun sollten, damit auch die öffentliche Hand die erforderliche Liquidität für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhalte. Am Montag hat der Stadtrat den Verzicht auf die 2. Rate bis zur Fälligkeit der 3. Rate per 31. August ausgedehnt, da sich die Situation nur geringfügig verändert habe und sich nur langsam erhole. Mit der Massnahme will die Einwohnergemeinde ihr Verständnis für die schwierige Situation des Gewerbes sowie vieler Einwohner/innen ausdrücken. Der Einnahmenverlust in Sachen Verzugszinsen für die erste und zweite Rate wird damit auf gesamthaft 120’000 Franken geschätzt. sko