Mehrweggeschirrpflicht geregelt

Mehrweggeschirr in Olten

Anfang 2019 reichte Michael Neuenschwander (Grüne Olten) im Gemeindeparlament eine Motion zur Einführung von Mehrweggeschirr für bewilligungspflichtige Anlässe ein, die vor Jahresfrist mit 28:11 Stimmen erheblich erklärt wurde. Die Stadt Olten hat bei deren Umsetzung, für welche laut Reglement zwei Jahre zur Verfügung stehen, ein stufenweises, praxisnahes Vorgehen gewählt: Bereits für das Schulfest im vergangenen Sommer wurde – um mit gutem Beispiel bei städtischen Veranstaltungen vorauszugehen – das Mehrweggeschirr für Getränke eingeführt, was mit Unterstützung eines externen Anbieters für alle Beteiligten zufriedenstellend umgesetzt werden konnte. Dasselbe Vorgehen war für die nun verschobene Kilbi vom kommenden August geplant. Für die Fasnacht 2020 wurde den Veranstaltern eine freiwillige Umstellung auf Mehrwegsystem empfohlen.

Appell an die Veranstalter

Vergangene Woche hat der Stadtrat – gestützt auf §17 des Abfallreglements – nun eine nächste Phase eingeläutet: Ab 1. Oktober gilt die Mehrweggeschirrpflicht auf Getränke ab 500 Personen für alle bewilligungspflichtigen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund, in öffentlichen Gebäuden und für alle, die eine gastgewerbliche Anlassbewilligung benötigen. Erfahrungen andernorts haben gezeigt, dass bei kleineren Veranstaltungen Mehrweggeschirrpflicht oft nicht zweck- und verhältnismässig ist und entsprechende Anbieter nicht leicht zu finden sind. Dennoch appelliert der Stadtrat an die Veranstalter, nach Möglichkeit auch bei kleineren Events Mehrweggeschirr zu verwenden. Die Bewilligungsbehörde kann Ausnahmen genehmigen, beispielsweise wenn eine hinsichtlich Umweltbelastung gleichwertige Lösung vorliegt. Falls die Veranstalter dieser Grossanlässe – zu denen neben Schulfest und Kilbi unter anderem Fasnacht, Streetfood-Festival, Public Viewing, Bundesfeier, Openair-Cinema, MIO und Anlässe in der Stadt-halle und im Stadion gehören – zusätzlich zum Mehrweggeschirr für Getränke auch solches für Verpflegung einsetzen, wird in der nun anlaufenden Einführungsphase eine neue Gebühr im Umfang von 50% der regulären Anlassbewilligung erhoben. Dasselbe gilt für Anlässe unter 500 Teilnehmenden, falls sie Mehrweg- geschirr für Getränke und Verpflegung benützen. Die neuen Gebühren sind noch in die Gebührenverordnung des Stadtrates aufzunehmen; das Gesuchsformular wurde bereits angepasst und auf der Webseite aufgeschaltet. Nach einem Jahr ab Einführung wird eine Evaluation durchgeführt und über weitere Schritte entschieden.  sko

www.olten.ch

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