Gestaltungsplan Turuvani-Areal beschlossen

Turuvani-Areal Der Stadtrat von Olten hat den Gestaltungsplan «Tannwaldstrasse – Unterführungsstrasse – Rosengasse (Turuvani)» unverändert beschlossen und drei Einsprachen abgewiesen.

Turuvani-Areal: Das von der Tannwaldstrasse leicht zurückgesetzte Hauptvolumen nimmt mit seiner Längsausrichtung Bezug zur parallel verlaufenden Geleiseführung. (Bild: ZVG)
Turuvani-Areal: Das von der Tannwaldstrasse leicht zurückgesetzte Hauptvolumen nimmt mit seiner Längsausrichtung Bezug zur parallel verlaufenden Geleiseführung. (Bild: ZVG)

Das ehemalige Turuvani-Areal an der Tannwaldstrasse und der Rosengasse ist aktuell baulich unternutzt und soll quartierverträglich verdichtet werden. Das Gebiet am Gleiskörper und in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof eignet sich vorzüglich für Dienstleistungs- und Wohnnutzungen. Die Grundeigentümerin und die Stadt Olten haben 2016 einen Wettbewerb durchgeführt. In der Folge haben die mit der Ausarbeitung des Planwerks Beauftragten in Zusammenarbeit mit der Direktion Bau einen Entwurf zur Nutzungsplanung entwickelt.

Im Sinne einer massvollen Verdichtung

Mitte 2018 gab der Stadtrat das Dossier zur öffentlichen Mitwirkung frei. In der Mitwirkung äusserten sich mehrere Eingaben kritisch zur Gebäudehöhe, einige stellten das Verkehrsregime in Frage und eine weitere Eingabe äusserte zusätzliche Wünsche in Bezug auf die Energie und Ökologie. Im Mitwirkungsbericht legte die Planungsbehörde dar, dass die Gebäudehöhe und -volumetrie im Sinne einer massvollen Verdichtung gemäss den Anforderungen des im Jahre 2014 revidierten Raumplanungsgesetzes des Bundes durchaus als Beitrag zur qualitätsvollen inneren Verdichtung betrachtet werden kann. Das bestehende Verkehrsregime wurde als folgerichtig betrachtet, zumal mit den im Richtprojekt dargestellten 30 Parkplätzen, welche über die Rosengasse erschlossen werden, bereits ein Minimum von Parkplätzen vorgesehen wird. Die im ursprünglichen Planungswerk nicht berücksichtigten Energieanforderungen wurden neu in die Sonderbauvorschriften aufgenommen.

Rosengasse - als Aufgabe annehmen und präzisieren

Das gesamte Dossier wurde Anfang 2019 bei der kantonalen Behörde eingereicht. Der Vorprüfungsbericht des Amtes für Raumplanung zeigte daraufhin auf, dass in bestimmten Themenfeldern noch Anpassungen und Ergänzungen vor der öffentlichen Auflage erforderlich waren. Insbesondere wurden für die Themen Aufenthaltsqualität in der Umgebung, Verkehrspotenzial und Lärmschutz entsprechende Anpassungen gewünscht. Zusammenfassend sagte der Bericht des Kantons aus, dass «die Lage und Volumetrie der Gebäude im Zusammenspiel mit der Bahnachse begrüsst wird» und dass der Umgang mit den Bauten an der Rosengasse in «der noch ausstehenden Ortsplanungsrevision durch die Stadt Olten als Aufgabe angenommen und präzisiert werden soll».

Drei Einsprachen eingegangen

Das gemäss kantonalen Forderungen angepasste Dossier Teiländerung Zonenplan und Gestaltungsplan «Tannwaldstrasse – Unterführungsstrasse – Rosengasse (Turuvani)» war in der Folge gegen Ende 2019 öffentlich aufgelegt worden. Dabei gingen drei Einsprachen ein. Auch diese richteten sich gegen die Erschliessung mit dem Autoverkehr und gegen die Gebäudehöhe. Der Stadtrat befand nun, dass die gewählte Verkehrsführung schlüssig und nachvollziehbar sei und zu einem erträglichen Mehrverkehr an der Rosengasse führe. Mit der abgestuften Volumetrie des geplanten Gebäudes, welche den Schattenwurf auf die Liegenschaft einer Einsprachepartei nur geringfügig erhöhe, werde zudem auf die örtliche Situation umfassend Rücksicht genommen.

Zur Genehmigung an den Regierungsrat

Im Planungsvorhaben bildet ein zehngeschossiger Hauptbau an der Tannwaldstrasse den westlichen Abschluss des Gevierts Tannwaldstrasse - Rosengasse - Neuhardstrasse - Unterführungsstrasse. Das von der Tannwaldstrasse leicht zurückgesetzte Hauptvolumen nimmt mit seiner Längsausrichtung Bezug zur parallel verlaufenden Geleiseführung. Ostseitig bildet ein drei- beziehungsweise fünfgeschossiger Flachbau den Anschluss an die angrenzende Blockrandbebauung. Weil das 31 Meter hohe Gebäude von der aktuell gültigen Kernrandzone mit einer maximalen Gebäudehöhe von vier Vollgeschossen abweicht, ist neben dem obligatorischen Gestaltungsplan auch eine Teilzonenplanänderung erforderlich. Das Dossier wird nun zur Genehmigung an den Regierungsrat übergeben. sko

www.olten.ch

 

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