Alles Wissenswerte zur Thematik «Waffen»

Polizei Kanton Solothurn Anlässlich des monatlichen «Präventionstipps» informiert die Polizei Kanton Solothurn in zehn Punkten über alles Wissenswerte zur Thematik «Waffen».

Gemäss Schätzungen und Studien befindet sich in mehr als einem Drittel aller Schweizer Haushalte mindestens eine Schusswaffe. Konkret wird von zwei bis drei Millionen Waffen ausgegangen, welche in der Schweiz im Umlauf sind. Die missbräuchliche Verwendung von Waffen stellt eine grosse Gefahr für Leib und Leben dar, hat für Beteiligte und deren Umfeld in der Regel schwerwiegende Folgen und verursacht in den betroffenen Familien grosses Leid. Der Missbrauch von Waffen geschieht oftmals ganz spontan, zum Beispiel bei familiären Problemen oder bei Problemen am Arbeitsplatz. Mit den nachfolgenden zehn Punkten hat die Polizei Kanton Solothurn alles Wissenswerte zur Thematik «Waffen» zusammengefasst.

Definition von Waffen

Als Waffen gelten gemäss Gesetz: Feuer-, Druckluft-, CO2-, Imitations-, Schreckschuss- und Softairwaffen sowie Elektroschockgeräte und sämtliche Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen oder zu töten. Dazu zählen auch bestimmte Messer, Dolche und Sprühprodukte.

-›Widerhandlungen gegen das Waffengesetz werden durch die Polizei strafrechtlich verfolgt und durch die Justiz geahndet.

Verbotene Waffen

Der Gesetzgeber verbietet bestimmte Waffen und Gegenstände, die ausschliesslich dem Zweck des Verletzens oder Tötens von Menschen dienen. Dies sind unter anderem Schlagring, Elektroschocker, Schmetterlingsmesser, Nunchaku, Schlagrute und die Seriefeuerwaffen.

-›Für verbotene Waffen gibt es grundsätzlich keine Waffentragbewilligungen.

Erwerb

Ab 18 Jahren können Waffen erworben werden. Der Erwerb ist gesetzlich geregelt und in drei Kategorien unterteilt:

-›Meldepflichtige Waffen (Vertrag)

-› Bewilligungspflichtige Waffen (Waffenerwerbsschein)

-› Verbotene Waffen (Kantonale Ausnahmebewilligung)

-› Beachten Sie: Auch eine Schenkung oder eine Erbschaft gelten als Erwerb.

Tragen einer Waffe

Wer an öffentlich zugänglichen Orten eine Waffe tragen/mitführen will, braucht eine amtliche Waffentragbewilligung.

-›Auch das Tragen/Mitführen einer Waffe in einem Rucksack oder im Auto gelten als bewilligungspflichtiges Waffentragen/-mitführen.

Transport

Waffen dürfen ausschliesslich auf direktem Weg vom Aufbewahrungsort zum legitimierten Benutzungsort transportiert werden. Als legitime Benutzungsorte gelten beispielsweise Schiessstände, Jagdreviere oder Waffengeschäfte.

-›Bei einem Transport müssen die Waffen entladen und die Magazine leer sein.

Aufbewahrung

Waffen müssen sorgfältig aufbewahrt und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter, insbesondere Kinder, geschützt werden. Jeder Verlust einer Waffe muss sofort der Polizei gemeldet werden.

-›Für eine sichere Aufbewahrung empfiehlt sich ein abschliessbarer Waffenschrank.

-› Weiter empfiehlt die Polizei Kanton Solothurn, eine Liste aller sich in Ihrem Besitz befindlichen Waffen zu erstellen. Beim Verlust einer Waffe dient Ihnen die Liste zur unverzüglichen Verlustmeldung an die Polizei und zur Angabe gegenüber Ihrer Versicherung.

Gefährliche Gegenstände

Werkzeuge sowie Haushalts- und Sportgeräte, die sich zur Bedrohung oder Verletzung von Menschen eignen, sind zwar keine Waffen, gelten jedoch als gefährliche Gegenstände. So kann auch eine Bratpfanne oder ein Wallholz je nach Situation als gefährliche Gegenstände gelten.

-›Ebenso Küchen-, Teppich- oder Sackmesser, Schraubenzieher, Baseball- und Golfschläger.

Tragen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen

Das missbräuchliche Tragen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen auf sich oder in einem Fahrzeug ist verboten.

-›Schraubenzieher, Hammer oder Messer gehören nicht mit in den Ausgang.

Spielzeug

Spielzeugpistolen und -gewehre müssen durch ihre Transparenz oder ihre optische Erscheinung zweifelsfrei von richtigen Feuerwaffen zu unterscheiden sein. Denn auch mit bunten Feuerwaffen kann geschossen werden.

-› «Chäpselipistolen», wie sie früher von vielen Kindern benutzt wurden, gelten heute als meldepflichtige Waffen.

Import (Onlineshopping oder Einkaufstourismus)

Beim Kauf einer Waffe oder Munition im Ausland oder in einem ausländischen Onlineshop gelten die Waffengesetze des jeweiligen Landes. Für die anschliessende Einfuhr in die Schweiz bedarf es jedoch einer Bewilligung der eidgenössischen Zentralstelle Waffen, die vorgängig eingeholt werden muss.

-› Was im Ausland frei erhältlich ist, muss in der Schweiz noch lange nicht erlaubt sein. Im Zweifelsfall: Finger weg!

Sämtliche aufgeführten Informationen sind bei jedem Polizeiposten erhältlich. Alles Weitere zum Waffengesetz finden Sie beim Bundesamt für Polizei, Zentralstelle Waffen (www.fedpol.admin.ch -› Sicherheit -› Waffen). Gerne weist die Polizei Kanton Solothurn darauf hin, dass nicht mehr benutzte Waffen und Munition sowie jegliches Waffenzubehör jederzeit unkompliziert und kostenlos bei jedem Polizeiposten abgegeben werden kann. ZVG

<link http: www.polizei.so.ch>www.polizei.so.ch

 

 

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