«Exekutive muss sich für die Stadt einsetzen können»

Budgetlose Zeit «Die Exekutive muss auch in einer budgetlosen Zeit die Kompetenzen haben, drohenden Schaden von der Gemeinde abwenden zu können!» Dies betont der Stadtrat von Olten als Reaktion auf eine Beschwerde gegen seine Beschlüsse im Rahmen des Notbudgets.

«Die Exekutive muss auch in einer budgetlosen Zeit die Kompetenzen haben, drohenden Schaden von der Gemeinde abwenden zu können!», betont der Oltner Stadtrat. (Bild: mim)
«Die Exekutive muss auch in einer budgetlosen Zeit die Kompetenzen haben, drohenden Schaden von der Gemeinde abwenden zu können!», betont der Oltner Stadtrat. (Bild: mim)

Sollte die vergangene Woche beim Amt für Gemeinden eingegangene Beschwerde gegen stadträtliche Beschlüsse zum Notbudget erfolgreich sein, wird nach Ansicht der Oltner Exekutive deren zentrale Aufgabe, sich für das Wohl der Stadt Olten einzusetzen und Schaden von ihr abzuwenden, ganz wesentlich in Frage gestellt. Der Stadtrat erklärt, er habe an verschiedenen Sitzungen seit Mitte Dezember 2018 jeweils nach intensiven Diskussionen unter anspruchsvoller Abwägung umfassender Gesichtspunkte Beschlüsse im Rahmen des Notbudgets gefällt. Dabei habe sich auch die Frage der Folgen, welche ein Verzicht der betreffenden Ausgabe mit sich bringt, gestellt. Massgebend sein könnten dabei unter anderem die Anzahl der vom Verzicht betroffenen Personen, der Schaden, welchen der Verzicht auf die Stadt haben wird, potenzielle Gefahren usw. Zur Beurteilung von anstehenden Ausgaben habe er Richtlinien für die Verwaltung und für sich selber verfasst. Im Rahmen dieser, welche Handlungsempfehlungen und keine exakte Vorgabe darstellten, müssten über gebundene Ausgaben hinaus auch «politische» Ermessens- entscheide möglich sein, sei doch der Stadtrat für die Attraktivität der Stadt Olten und auch für deren Entwicklung und Aussenwirkung verantwortlich. In diesem Sinne gelte es, schliesslich auch einen Stillstand in der Stadt Olten zu vermeiden.

Die Lage wird schwieriger

Die ersten drei Monate der budgetlosen Zeit seien diesbezüglich etwas einfacher gewesen.
Mit wachsender Fortdauer werde die Lage hingegen schwieriger: «Will man in den nächsten Monaten nach einer Genehmigung des Budgets Umsetzungen in Olten sehen, müssen diese rechtzeitig vorbereitet werden. Wachsender Zeitdruck entsteht auch dadurch, dass bei weiteren Verzögerungen in einigen Fällen neuer Schaden zu entstehen droht, zum Beispiel beim Weglassen von Deckbelägen auf sonst fertiggestellten Strassenstücken.» Nicht zuletzt aufgrund seines detaillierten Einblicks stehe der Stadtrat in der Verantwortung, Schaden von der Stadt Olten abzuhalten.

Jahr in Sachen Investitionen gelaufen

Werde die Beschwerde gegen die Beschlüsse generell angenommen, seien die Exekutive und damit auch die Gesamtgemeinde in ihrer Entwicklung gelähmt, erklärt der Stadtrat. In Bereichen mit intensivem Vorbereitungsbedarf wie etwa dem Bauwesen würde dies bedeuten, dass das Jahr in Sachen Investitionen praktisch «gelaufen» sei, wenn gegen das Budget erfolgreich das Referendum ergriffen und es bei der Volks-abstimmung dann abgelehnt werde. Das könne man sich jedoch als Stadt wirtschaftlich und imagemässig nicht leisten. Dies gilt es nach Ansicht des Stadtrates bei der Beurteilung der Stadtratsbeschlüsse im Rahmen des Notbudgets und der eingegangenen Beschwerde zu berücksichtigen. Er kritisiert zudem im Zusammenhang mit der Beschwerde das Vor- gehen des Amts für Gemeinden: Dieses habe schon bevor es die Stadt Olten als Beschwerdegegnerin offiziell informiert und instruiert habe, in einem laufenden Verfahren gegenüber den Medien Auskünfte erteilt. sko

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