Ferienzeit ist Badizeit: Achtung vor Unfällen

Polizei Kanton Solothurn Mit den Sommerferien und den steigenden Temperaturen werden wieder vermehrt Schlauchboote, Luftmatratzen und Schwimmer auf sowie in der Aare zu sehen sein. Die Polizei mahnt zu besonderer Vorsicht, denn auf und in Fliessgewässern lauern auch Gefahren.

Beim beliebten «Böötlen» auf der Aare ist Vorsicht geboten. (Bild: Hansjörg Sahli)
Beim beliebten «Böötlen» auf der Aare ist Vorsicht geboten. (Bild: Hansjörg Sahli)

Wie schön ist es, sich im Sommer an einem Fluss aufzuhalten, darin zu schwimmen oder die Natur und Landschaft von einem Schlauchboot oder einer Luftmatratze aus zu geniessen.

Diese Baderegeln sollten Sie beachten

Sowohl das Schwimmen in einem Fluss wie auch eine Fahrt darauf mit einem Schlauchboot oder einer Luftmatratze birgt Gefahren. Zum Schutz der Bevölkerung hat die Schweizerische Lebens- rettungs-Gesellschaft (SLRG) Baderegeln rund um Fliessgewässer zusammengestellt. Die Polizei ruft diese Regeln in Erinnerung - so schützen Sie sich:

- Nehmen Sie in offene Gewässer wie Flüsse, Weiher und Seen (auch als guter Schwimmer) immer eine gut sichtbare Schwimmhilfe mit und tragen Sie eine Badekappe mit greller Farbe.

- Schlauchbootfahrer müssen mit Schwimmweste ausgerüstet sein.

- Unbekannte Flussabschnitte vor der Fahrt erkunden.

- Die auf dem Boot angegebene Nutzlast sollte nicht überschritten werden.

- Boote nicht zusammenbinden – Sie sind nicht mehr manövrierfähig.

- Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen. Je kälter das Wasser, desto kürzer sollte der Aufenthalt darin sein.

Kinder brauchen eine Schwimmhilfe

Nebst diesen Regeln sollten Sie weiteren Tipps beachten, wenn Sie sich an oder in Flüssen aufhalten:

- In Fliessgewässern halten sich nur geübte Schwimmer auf.

- Halten Sie Distanz zum Schiff- verkehr, zu Wehren und Brückenpfeilern.

- Schwimmen Sie niemals im Bereich von Hafenanlagen und Fahrrinnen von Kursschiffen.

- Springen Sie nicht von Brücken.

- Unterschätzen Sie niemals die Strömungsgeschwindigkeit.

- Schlauchboote, Kajaks, Kanus, Stand-Up-Paddelboote müssen gemäss Binnenschifffahrtsverordnung an gut sichtbarer Stelle mit Name, Vorname und Adresse (Telefonnummer freiwillig) des Eigentümers oder Halters versehen sein.

- Begeben Sie sich nie in den Bereich von Wasserwalzen. Selbst gute Schwimmer können sich aus der Sogwirkung nicht mehr durch eigene Kraft befreien.

- Lassen Sie Kinder in Ufernähe niemals unbeaufsichtigt und sorgen Sie dafür, dass diese eine zusätzliche Schwimmhilfe tragen.

Die Polizei Kanton Solothurn wünscht allen einen unfallfreien Sommer an, in und auf den Gewässern im Kanton Solothurn. ZVG

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