Feuerverbot aufgehoben
Kanton Solothurn

Gemäss der neusten Beurteilung durch die entsprechenden Fachstellen ist die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn gesunken (neu Stufe 3, erheblich). Der Kommandant der Kantonspolizei Solothurn hat daher am Montag, 3. September das seit Ende Juli 2018 bestehende Feuerverbot aufgehoben. Die Allgemeinverfügungen vom 26. Juli, 30. Juli und 23. August 2018 sind damit widerrufen. Die Aufhebung erfolgt in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei sowie dem Kantonalen Führungsstab. Angesichts der immer noch erheblichen Waldbrandgefahr und trotz der Aufhebung des Feuerverbotes wird die Bevölkerung ge- beten, mit gebotener Vorsicht Feuer zu entfachen. Folgende allgemeingültige Regeln helfen mit, Waldbrände zu vermeiden:
- Informieren Sie sich über die lokale Gefahrensituation, bevor Sie im Freien ein Feuer entfachen.
- Nie brennende Zigaretten und Zündhölzer wegwerfen.
- Fest eingerichtete Feuerstellen verwenden.
- Benutzte Grill-/Feuerstellen nur in zweifelsfrei gelöschtem Zustand verlassen.
- Feuer immer überwachen und allfälliger Funkenwurf sofort löschen.
- Bei starken oder böigen Winden auf Feuer im Freien unbedingt verzichten.
Informationen zur Waldbrandgefahr erhalten Sie beim Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Katastrophenvorsorge www.kav.so.ch oder unter www.waldbrandgefahr.ch. ZVG
<link http: www.polizei.so.ch>www.polizei.so.ch


