Formfehler erfordert erneute Planauflage
Sälipark 2020
Gemäss § 9 Abs. 1 der Richtlinien über die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen ist auf das entsprechende Verfahren jeweils öffentlich hinzuweisen. Im Falle des Nutzungsplanver- fahrens zum Sälipark 2020 (Teilzonenplan mit Zonenvorschriften und Gestaltungsplan mit Sonder- bauvorschriften Riggenbachstrasse) hat sich im Rahmen der Bearbeitung der Einsprachen heraus- gestellt, dass bei der Publikation vom 25. November 2016 bis 3. Januar 2017 das für die Umwelt- verträglichkeitsprüfung erforderliche Dossier zwar Bestandteil der öffentlich aufgelegten Akten war, in der Publikation der Auflage aber nicht ausdrücklich separat erwähnt wurde. In Absprache mit den kantonalen Behörden und dem Investor hat sich der Stadtrat daher entschieden, die Publikation mit dem Hinweis auf den vorhandenen Umweltverträglichkeitsbericht nochmals im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan vorzunehmen. Da die Bearbeitung der bei der ersten Publikation eingegangenen Einsprachen noch läuft, ist mit keinen terminlichen Verzögerungen zu rechnen. Die bereits eingegangenen Einsprachen behalten ihre Gültigkeit. sko
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