Frist für Dach läuft bis 30. Juni

«Goldenes Dach»

Der Besitzer muss die Giebelfelder nicht «nachbräunen». (Bild: Bruno Kissling)
Der Besitzer muss die Giebelfelder nicht «nachbräunen». (Bild: Bruno Kissling)

Der Fall des Goldenen Dachs in Olten kommt in eine neue Phase: Bis 30. Juni muss der Besitzer die Dach-lukarnen verkleinern und die Dachfläche mit Kaliumbisulfit behandeln. Nur die Dachflächen: Das kantonale Bau- und Justizdepartement entschied auf eine Beschwerde des Besitzers hin, dass die Giebelfelder nicht – wie dies die Baukommission im Sinne eines einheitlichen Erscheinungsbildes verlangte – «nachgebräunt» werden müssen. ZVG

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