Fussball WM mit spontanen Autokorso

Präventionstipp Juni 2018

Die Polizei ist im Hinblick auf die WM tolerant. Sie greift jedoch dann ein, wenn die Sicherheit der Fans und jene von Unbeteiligten gefährdet ist oder das Mass überschritten wird. (Bild: vwe/Archiv)
Die Polizei ist im Hinblick auf die WM tolerant. Sie greift jedoch dann ein, wenn die Sicherheit der Fans und jene von Unbeteiligten gefährdet ist oder das Mass überschritten wird. (Bild: vwe/Archiv)

Am 14. Juni um 17 Uhr startet mit dem Eröffnungsspiel Russland-Saudi-Arabien die Fussball Weltmeisterschaft 2018 in Russland. Mit dabei ist auch die Schweizer Nationalmannschaft. Viele Fahnen und andere Fan-Accessoires werden dann sowohl Balkone wie auch Autos zieren. Auch während dieser WM wird nach dem Spiel eine dritte Halbzeit eingeläutet, dann geht es vom «Public Viewing» vielfach im Autokorso weiter. Wie bei bisherigen grossen Sportveranstaltungen ist die Polizei tolerant, wenn Fans nach einem Sieg auf der Strasse buchstäblich «Flagge zeigen» und feiern. Sie greift aber dann ein, wenn die Sicherheit der Fans und jene von Unbeteiligten gefährdet ist oder das Mass überschritten wird.

Was ist erlaubt und was verboten?

Grundsätzlich gilt: Autokorsos und Veranstaltungen, welche die Strassen mehr als üblich in Anspruch nehmen, sind bewilligungspflichtig. Wo es möglich ist, werden Autokorsos während den Fussballfesten eine gewisse Zeit lang geduldet, solange sie...

- ...andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.

- ...verhältnismässig sind.

- ... Rettungsfahrzeugen jederzeit ein Durchkommen ermöglichen.

Verlockung ist zu gross

Weiter müssen alle Insassen (Fahrer und Beifahrer) während der Fahrt angeschnallt sein. Nicht zulässig ist es sich während der Fahrt aus dem Fenster zu lehnen oder zum Beispiel auf der Motorhaube zu sitzen. Bei einer Fahrt im Cabrio ist die Verlockung gross, sich auf die Kopfstützen zu setzen oder gar aufzustehen - das ist verboten. Ansteckfähnchen für die Seitenscheiben aus biegsamem, splittersicherem Material sind zulässig, wenn sie sicher angebracht sind und nicht herabfallen können. Hingegen nicht erlaubt sind:

- Fahnen oder Gegenstände, die aus dem Fahrzeug hinausgehalten werden.

- Fahnen oder Gegenstände, die die Sicht des Lenkers einschränken oder verhindern. Als Fahrer müssen Sie jederzeit alle anderen Verkehrsteilnehmer wahrnehmen können.

- Spiegelüberzieher sind zulässig, wenn sie sicher angebracht sind und das Sichtfeld nicht beeinträchtigen.

- Ein integrierter Blinker darf dadurch ebenfalls nicht verdeckt werden.

Danke, dass Sie vernünftig handeln und an alle anderen Verkehrsteilnehmenden denken. Die Kantonspolizei Solothurn wünscht allen eine schöne und friedliche WM 2018 in Russland – Hopp Schwiiz. ZVG

<link http: www.polizei.so.ch>www.polizei.so.ch

 

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