Gestaltungsplanentwurf steht vor Mitwirkung
Olten SüdWest Ein Jahr nachdem der Masterplan für das Areal Olten SüdWest vorgestellt wurde, steht nun der Entwurf für den auf dieser Grundlage basierenden Gestaltungsplan vor dem Abschluss.
Olten Südwest ist das grösste Entwicklungsgebiet der Stadt. Die bauliche Nutzung der insgesamt 338’000 m² Bruttogeschossfläche ermöglicht – abhängig von den Absichten der derzeit alleinigen Eigentümerin – die Realisierung von rund 3’000 Wohnungen für 5’000 bis 6’000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Standortbestimmung
Im Herbst 2015 wurde die erste Bauetappe in Olten SüdWest, die sich auf einen städtebaulichen Wettbewerb aus dem Jahr 2012 und den 2008 in Kraft getretenen Gestaltungsplan stützte, abgeschlossen. In der Folge tauchten auf vielen Seiten – bei der Grundeigentümerschaft, bei den Behörden und auch in der Bevölkerung – Fragen zum weiteren Vorgehen auf den übrigen
13 Baufeldern auf. Das Stadtpräsidium hat daraufhin die Initiative ergriffen und vor dem Beginn einer neuen Bauphase Kontakt zum Grundeigentümer für eine Standortbestimmung gesucht. Deren Erkenntnis: Die im bisherigen Gestaltungsplan gesetzte Obergrenze der Gebäudehöhe von 16 Metern führt im Zusammenspiel mit der erlaubten hohen Bebauungsdichte zu einer gross-volumigen und uniformen Bebauung. Dies wiederum setzt die Aussenräume unter Druck und macht sie eher zu «Resträumen» als zu wirklichen Orten des öffentlichen Lebens.
Masterplan als Grundlage
Im September 2016 gab die Eigentümerschaft grünes Licht für eine kooperative Anpassung des Gestaltungsplans, sofern dies nicht zu wesentlichen Verzögerungen für die weitere Arealent- wicklung führen würde. Gemeinsam wurde in der Folge die Zielsetzung definiert, mit mehr Flexibilität – sprich unter anderem einer Lockerung der erwähnten Höhenbegrenzung – auf breiter Ebene Mehrwerte zu schaffen, gesellschaftlich, stadträumlich und ökonomisch. So können abwechslungsreiche Angebote, architektonische Qualität und grosszügige Grünräume zu einer grösseren Marktbreite und – zusammen mit der Kombination von Miet- und Eigentumsver- hältnissen – auch zu Vielfalt unter den Bewohnerinnen und Bewohnern führen. In Zusammenarbeit mit dem Planer-Team Schneider Raumentwicklung und Städtebau/Ernst Niklaus Fausch Architekten wurde in der Folge mit einem Masterplan eine nach Ansicht des Stadtrates zukunftsgerichtete und erfolgversprechende Grundlage geschaffen für die Ausarbeitung eines neuen Gestaltungsplans, mit dem bei hoher urbaner Dichte eine höhere Wohn- und Umgebungs- qualität und eine bessere Anbindung des Areals an die Stadt erreicht werden soll.
Anbindung an Stadt unerlässlich
Der nun vorliegende Gestaltungplan-Entwurf regelt detailliert die Anforderungen an die Nutzung, den Städtebau und die Freiräume. Die dazugehörigen Regelungen sind in den Sonderbau- vorschriften umschrieben. Zentral ist auch eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen angesiedelt, wie sie ein Stadtquartier in dieser Grössenordnung braucht. Geregelt werden ferner unter anderem die Etappierung der einzelnen Baufelder, die Nutzungsdurchmischung, der zulässige Energiebedarf, die Mobilität und die Qualitätssicherung durch einen Gestaltungsbeirat. Zusammengefasst findet eine Verschiebung der Baumasse nach Osten Richtung Bahnhof Hammer statt, wo auch höhere Bauten möglich sind. Gerade dieses neue Baufeld A mit der hohen Dichte, publikumsorientierten Erdgeschossnutzungen und Hochhäusern mit Dienstleistungs- nutzungen kann ohne die Anbindung für den Fuss- und Veloverkehr nicht funktionieren: Der Stadtteil würde nicht zum Bestandteil von Olten und die kommunale Mobilitätsstrategie könnte nicht eingehalten werden. Vor dem Baubeginn auf diesem Baufeld muss daher eine verbindliche Regelung zu deren Realisierung vorliegen. Bis zum Abschluss des Gestaltungsplanverfahrens zu regeln sind die Rahmenbedingungen und die Termine für die öffentliche Infrastruktur wie Strassen, Werkleitungen, Beleuchtung, Grünräumen oder Entsorgungsstellen, die Landabtretung für öffentliche Bauten und Anlagen und die Höhe und die Verwendung von Abgaben für Mehrwerte, wie sie das neue Planungsausgleichsgesetz vorsieht. sko
<link http: www.olten.ch>www.olten.ch