Jeanne d’Arc der Patienten

Interessenvertretung Die Ombud- und Patientenstelle AG/SO verhilft Menschen zu ihren Rechten. - Beratung, Abklärung und die Hilfe zur Selbsthilfe sind die Kernaufgaben.

Verena Enzler (links), Ombudsfrau und Yvonne Blöchliger in den Räumlichkeiten der Patientenstelle AG/SO. jpi)
Verena Enzler (links), Ombudsfrau und Yvonne Blöchliger in den Räumlichkeiten der Patientenstelle AG/SO. jpi)

Seit 11 Jahren bietet die Patientenstelle Aargau/Solothurn Beratung und Abklärungen zu den Rechten der Patienten in Konflikten mit Ärzten und Zahnärzten an. Im Jahr 2005 errichtete der Verein Patientenstelle AG/SO aufgrund einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Aargau die Ombudsstelle für Heim-, Spitex- und Altersfragen. Der Kanton Solothurn übertrug im Jahr 2008 dem Verein ebenfalls die Ombudsstelle für soziale Institutionen.

Im Januar 2013 ergänzte der Kanton Solothurn den Leistungsvertrag mit der unabhängigen Beratungsstelle um Kinder- und Jugendheime, Tagesstätte im Alter, betreutes Wohnen in Gastfamilien, Menschen in Krisensituationen sowie um sonderpädagogische Institutionen mit Internaten.

Diese Erweiterung spricht für die kompetente Leistung der zwei Mitarbeiterinnen des Vereins Patientenstelle AG/SO. Die Ombudsfrau und amtierende Geschäftsführerin Verena Enzler aus Lostorf begann im Jahr 2002 mit der Beratungstätigkeit und baute diese kontinuierlich aus.

Ziel und Zweck

 

Ziel des Vereins ist es, Patienten über ihre Rechte zu informieren und zu deren Durchsetzung zu verhelfen, wenn diese missachtet werden. Yvonne Blöchliger leitet seit fünf Jahren die Patientenstelle AG/SO. «Die häufigsten Anfragen sind jene nach der eigenen Krankenakte. Die Patienten haben das Recht auf Aktenherausgabe, trotzdem kommt es vor, dass Ärzte keine Einsicht in die Akten geben wollen», sagt Blöchliger. Hohe und für den Patienten unverständliche Honorarforderungen werden in der Patientenstelle ebenfalls besprochen.

Lieber frühzeitig, als zu spät melden

 

Es ist von Vorteil, wenn sich die Patienten frühzeitig melden, denn es gilt, Fristen einzuhalten. «Viele Menschen sind unzufrieden oder vermuten einen Behandlungsfehler und ballen erstmals ihre Fäuste. Zudem sind die Betroffenen zu Beginn mit ihrer Krankengeschichte beschäftigt», erklärt Blöchliger und rät bei Unzufriedenheit trotzdem frühzeitig die Patientenstelle zu kontaktieren. Ein Verdacht auf einen Fehler seitens des Spitals verjährt im öffentlichen Recht mit der Frist eines Jahres, auch der Anspruch auf IV unterliegt einer Frist. Wenn diese nicht eingehalten werde, ist der Beschwerdeweg langwierig.

Das Schwergewicht der Patientenstelle liegt in der Beratung, Abklärung und Hilfe zur Selbsthilfe, dies für ein symbolisches Entgelt. Blöchliger rät den Patienten sich vor den Gesprächen mit dem Spitalpersonal gut vorzubereiten und rückzufragen, wenn etwas nicht verstanden wird, denn viele Konflikte entstehen durch Missverständnisse aufgrund mangelnder Kommunikation. «Der Allmachtsglaube in die Medizin soll vermehrt hinterfragt werden», ergänzt Enzler. Die Erwartungshaltung der Menschen gegenüber der Medizin steige kontinuierlich. Wenn der Patient nach einer vom Arzt verschriebenen Therapie nicht gesund wird, werde oft bereits ein Behandlungsfehler vermutet.

Blöchliger führt rund 130 persönliche Beratungsgespräche im Jahr, hinzu kommen unter anderen Telefonanfragen und die Bearbeitung von laufenden Fällen. Ihr Beruf gefällt der diplomierten Pflege- und Sozial- versicherungsfachfrau: «Die breite Pallette an Gesundheitsfragen finde ich spannend.» Patienten unabhängig von ihrer finanziellen Lage zu ihrem Recht zu verhelfen, sei ebenfalls eine schöne Seite ihres Berufes. Die Patientenstelle AG/SO arbeitet eng mit verschieden Institutionen zusammen. Die Zusammenarbeit mit der Ombudsstelle ist interdisziplinär.

Ombudsstelle Kanton Solothurn

 

Aufgabe der Ombudsstelle ist es, Spannungen abzubauen, zwischen den Beteiligten zu vermitteln, bei Konflikten zu schlichten und Lösungswege aufzuzeigen. Ein häufiger Streitpunkt ist gemäss Enzler die Einstufung der Pflegestufe des Betroffenen. Aber auch wenn das Essen im Altersheim nicht gut ist, sei es wichtig, dies mit der Institution zu besprechen, sagt die Juristin, die wie Blöchliger der Schweigepflicht unterliegt. «Einige Bewohner haben Angst sich bei mir zu melden, weil sie denken, dass sie danach vom Pflegepersonal schlechter behandelt werden», weiss Enzler. Doch eine solche Rückmeldung habe es noch nie gegeben. Als Ombudsfrau ist Enzler neutral und nicht nur die Interessenvertreterin des Betroffenen. Die Institutionen fühlen sich deshalb nicht angegriffen, sondern zeigen sich interessiert eine Lösung zu finden. Auch Institutionen melden sich bei der Ombudsfrau, wenn sie einen Konflikt nicht bewältigen können. Eine neutrale Instanz kann oftmals Wunder bewirken. «Ich kann wirklich etwas verändern, dies ist das Schönste an meinem Beruf», sagt Enzler.

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