Minigolfanlage nicht mehr in Betrieb
Minigolfanlage Kleinholz wird ihren Betrieb voraussichtlich nicht mehr aufnehmen.

Nach aktuellem Stand wird die Minigolfanlage im Oltner Kleinholz in der kommenden Saison ihren Betrieb nicht mehr aufnehmen, nachdem Ende September des vergangenen Jahres der Pachtvertrag zwischen der Minigolf Kleinholz AG und der Betreiberin, der Sportpark Olten AG (SPOAG), nach zwei Saisons ausgelaufen ist. Die SPOAG hatte zwar einen dreijährigen Pachtvertrag beantragt, was indessen von der Eigentümerin der Anlage abgelehnt worden war. Seit Ende 2016 werden daher auch die laufenden Kosten nicht mehr von der SPOAG übernommen.
Anpassung der Leistungsvereinbarung beantragt
Bei der Volksabstimmung vom 28. September 2014 über die Betriebskostenbeiträge an die SPOAG konnte die Einwohnergemeinde zwar bekannt geben, dass in die neue, von Anfang 2015 bis Ende April 2019 reichende Leistungsvereinbarung auch – befristet auf mindestens zwei Jahre – der Betrieb der Minigolfanlage integriert werde, für den sich die Minigolf Kleinholz AG aufgrund finanzieller Probleme nicht mehr imstande sah. Dafür wurde eine Subvention von 15’000 Franken pro Jahr vereinbart. In der Zwischenzeit hat sich aber laut SPOAG gezeigt, dass die Anlage nur mit Defiziten von bis zu 30’000 Franken pro Jahr betrieben werden kann und Investitionsbedarf in sechsstelliger Höhe besteht, der von der Eigentümerin, der Minigolf Kleinholz AG, nicht abgedeckt werden kann. Sinnbildlich dafür trainiert auch der lokale Minigolfverein nicht mehr auf der «eigenen» Anlage. Die SPOAG hat deshalb bei der Einwohnergemeinde eine Anpassung der Leistungsvereinbarung beantragt.
Stadt nicht in der Lage, die hohen Kosten zu tragen
Die Einwohnergemeinde Olten, welche den Betrieb auch mit Dienstleistungen des Werkhofs unterstützt hat, bedauert die negative Entwicklung, welche bei der Minigolf Kleinholz AG zu einer sehr angespannten finanziellen Lage führt. Die Einwohnergemeinde sieht sich aber nicht in der Lage, die hohen Kosten für Betrieb und Sanierung der in Privatbesitz befindlichen Anlage zu übernehmen. sko
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