Trotz Verbot: Verkauf von Alkohol und Tabak an Jugendliche

Kanton Solothurn Jede fünfte Verkaufsstelle hat bei den Testkäufen 2017 Alkohol oder Tabak an Jugendliche verkauft. Dies zeigen die aktuell ausgewerteten Zahlen. Der Jugendschutz wird nach wie vor nicht konsequent beachtet. Der Kanton will sich deshalb weiter für entsprechende Schulungen engagieren.

Ein Fünftel der getesteten Verkaufsstellen im Kanton Solothurn verkauft unrechtmässig Alkohol oder Tabak an Jugendliche. (Bild: Fotolia)
Ein Fünftel der getesteten Verkaufsstellen im Kanton Solothurn verkauft unrechtmässig Alkohol oder Tabak an Jugendliche. (Bild: Fotolia)

Im Kanton Solothurn sind letztes Jahr rund 320 Alkohol- und Tabak-Testkäufe durchgeführt worden. Dabei hat gut ein Fünftel der getesteten Verkaufsstellen unrechtmässig Alkohol oder Tabak an Jugendliche verkauft. Zwei Drittel der im Test durchgefallenen Verkaufsstellen haben keine Alterskontrolle durchgeführt. Bei einem Drittel wurde zwar eine Alterskontrolle vorge- nommen, allerdings trotzdem den Jugendlichen danach Alkohol oder Tabak abgegeben. Als
Grund für den Verkauf trotz Kontrolle werden Rechenfehler, Zeitdruck und Unsicherheiten in der Kommunikation vermutet.

Wer trotz Verbot verkauft, wird bestraft

Mit ihren Testkäufen überprüft die Polizei die Einhaltung des Gesetzes. Wer widerrechtlich verkauft wird angezeigt. 2017 war dies neun Mal der Fall. Strafbar machen sich nicht nur die Personen, welche Alkohol widerrechtlich verkaufen. Auch vorgesetzte Personen können belangt werden, wenn sie ihre Mitarbeitenden nicht ausreichend über die gesetzlichen Jugendschutz- bestimmungen informieren.

Ziel ist Sensibilisierung

Die Testkäufe der Suchthilfen hingegen haben die Sensibilisierung von Personal und Vorgesetzten zum Ziel und ziehen keine rechtlichen Konsequenzen nach sich. Das Verkaufspersonal soll auf den Jugendschutz aufmerksam gemacht werden. Die Schulungen der Suchthilfen und des Blauen Kreuzes Solothurn bieten dafür Instrumente und Übungen an. Der Kanton unterstützt die gezielte Schulung von Verkaufs- und Barpersonal sowie deren Vorgesetzten. ZVG

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