Unterstützung durch Betreuungsgutscheine verstärkt

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Das Oltner Gemeindeparlament hat an der Budgetsitzung 2020 im ver-gangenen November die Beiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung auf das frühere Niveau vor dem Wechsel zur Subjektfinanzierung von 630’000 Franken und 200’000 Franken erhöht. In der Rechnung 2019 lagen sie bei 474’366 Franken beziehungsweise 170’714 Franken.

Familie und Erwerbstätigkeit besser vereinbar machen

Für eine Erhöhung spricht auch die zusätzliche Förderung durch den Bund, der das seit 1. Februar 2003 geltende Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung per 1. Juli 2019 um zwei neue Finanzhilfen erweiterte. Mit diesen soll die Erhöhung der Subventionen von Kantonen und Gemeinden zusätzlich gefördert werden, mit dem Ziel, die Drittbetreuungskosten der Eltern zu reduzieren und damit Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung besser miteinander vereinbar zu machen. Während drei Jahren der Subventionserhöhung werden insgesamt durchschnittlich 37 Prozent durch den Bund subventioniert; die drei anschliessenden für das Subventionsprogramm relevanten Jahre muss die Einwohnergemeinde komplett selber finanzieren. Damit wird auch das Anliegen eines im Gemeindeparlament als erheblich erklärten Postulats der Fraktion SP/JSP erfüllt: Dieses beauftragte den Stadtrat, alle erforderlichen Massnahmen zu prüfen, damit Kinderbetreuungseinrichtungen auf ihrem Gebiet beziehungsweise Oltner Eltern, die Kinderbetreuungsangebote nutzen, von den neuen Finanzhilfen des Bundes profitieren können.

Für die tieferen, aber auch für die mittleren Einkommen

Damit das Ziel der vom Parlament angestrebten Beträge von 630’000 und 200’000 Franken im Budget künftig erreicht werden kann, braucht es eine Anpassung der Unterstützungstabelle für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung, die der Stadtrat jährlich gestützt auf das Budget und Erfahrungswerte überprüft. In diesem Sinne hat er nun per 1. August 2020 folgende Anpassungen vorgenommen: Die Höhe der Betreuungsgutscheine wird vor allem für die tieferen, aber auch für die mittleren Einkommen spürbar, bei Einkommen über 100’000 Franken hingegen nur leicht angehoben. Die Obergrenze der Subventionsberechtigung bleibt bei 160’000 Franken; Eltern mit einem massgebenden Einkommen über 160’000 Franken erhalten keine Beiträge und bezahlen die von der jeweiligen Betreuungsinstitution in Rechnung gestellten Vollkosten. Angehoben wird auch der Geschwisterzuschlag, wenn mehrere Kinder eine familien- und/oder schulerergänzende Kinderbetreuung beanspruchen, und zwar von 10 auf 50 Prozent. Der Selbstbehalt wird auf minimal 10 Prozent (bisher 18 Prozent) gesenkt. sko

www.olten.ch

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