Vernehmlassung bestätigt Empfehlungen
Hochwasserschutz Dünnern Entlang der Dünnern bestehen zwischen Oensingen und Olten Defizite beim Hochwasserschutz. Der Kanton hat verschiedene Schutzkonzepte bewertet und für zwei Varianten die Erarbeitung eines Vorprojektes vorgeschlagen. Dies stösst bei der Begleitgruppe auf grosse Akzeptanz.

Glücklicherweise sind in den letzten Jahrzehnten grössere Hochwasser an der Dünnern ausgeblieben. Doch Berechnungen zeigen die Hochwasserschutzdefizite zwischen Oensingen und Olten eindrücklich auf. Deshalb hat der Kanton im Oktober 2018 eine breite Auslegeordnung an möglichen Hochwasserschutzkonzepten vorgestellt. Nachfolgend haben das Projektteam, dem auch Vertreter der betroffenen Gemeinden, der Landwirtschaft und der Umweltverbände angehören, diese Konzepte geprüft, bewertet und schliesslich die beiden Varianten «Durchleiten» und «Rückhalt Dünnerngrube» zur Weiterentwicklung empfohlen.
Durchleiten oder rückhalten
Beim ersten Lösungsansatz geht es darum, die Abflusskapazität mit Gewässerverbreiterungen und Ufererhöhungen zu vergrössern und damit das Hochwasser bis Olten und somit in die Aare durchzuleiten. Der zweite Ansatz will mit einem in Grösse und Lage noch zu bestimmenden Rückhaltebecken (Grube, Terrainabsenkung) im Raum Oensingen Wasser zurückhalten und damit grosse Hochwasser dämpfen. Damit muss die Abflusskapazität der Dünnern im weiteren Verlauf weniger vergrössert werden als im ersten Lösungsansatz.
Mehrheitlich Zustimmung
Bis Mitte April haben sich die Mitglieder der Begleitgruppe, unter anderen sämtliche Dünnern-Gemeinden, Solothurner Bauernverband, Umweltverbände, betroffene Abwasserentsorgungen und Wasserversorgungen, zur Variantenempfehlung geäussert. Fazit: Die Empfehlung, die beiden Varianten «Durchleiten» und «Rückhalt Dünnerngrube» auf Vorprojektstufe zu vertiefen, wird grossmehrheitlich begrüsst. Auf Unbehagen stösst das Projekt weiterhin in Landwirtschaftskreisen. Im Fokus steht dabei vor allem der Kulturlandverlust.
Vorprojekte sollen offene Fragen klären
Der Kanton wird nun für die beiden favorisierten Varianten je ein Vorprojekt in Auftrag geben. Es soll auch die in der Vernehmlassung aufgeworfenen Fragen klären. Voraussichtlich Ende 2021 soll basierend auf der Gegenüberstellung der beiden Vorprojekte eine breit akzeptierte Best-variante vorliegen. Danach folgt das für das Vorhaben notwendige Richtplanverfahren und die Erarbeitung von Bau- und Auflageprojekten inklusive Bewilligungsverfahren. Mit einem Baustart ist frühestens 2025 zu rechnen. ZVG