Vorschläge für ein besseres Reglement

Parkierungsreglement Mit konstruktiven und konkreten Verbesserungsvorschlägen wollen IHVO, HEV und Gewerbe Olten ein gewerbefreundlicheres städtisches Parkierungsreglement initiieren. Falls am 22. März eine Mehrheit des Parlamentes die vom Stadtrat unterbreitete Version des Reglementes gutheisst, wird Gewerbe Olten das Referendum ergreifen. Dies hat der Vorstand am 14. März einstimmig beschlossen.

Der Vorstand von Gewerbe Olten hat das Referendum zu ergreifen, falls das Oltner Gemeindeparlament heute Abend die aktuelle stadträtliche Version des Parkierungsreglementes gutheisst. (Bild: Fotolia)
Der Vorstand von Gewerbe Olten hat das Referendum zu ergreifen, falls das Oltner Gemeindeparlament heute Abend die aktuelle stadträtliche Version des Parkierungsreglementes gutheisst. (Bild: Fotolia)

Industrie, Hauseigentümer und Gewerbe anerkennen die Anstrengungen der Stadt, den Verkehr in Stadt und Region Olten flüssig halten zu wollen. Sie würdigen auch die Überarbeitung des um- strittenen Parkierungsreglementes durch die Stadt im Vorfeld der Sitzung des Gemeindeparla- mentes am 22. März. Die Sorge, dass mit dem Mobilitätsplan und dem Parkierungsreglement in der vorliegenden Form die Attraktivität Oltens als Wirtschaftsstandort und Einkaufsmetropole
stark geschmälert würde, kann allerdings auch die nachträgliche Überarbeitung nicht wegwischen. Fakt ist: Auch der nachgebesserte Entwurf stösst bei Industrie- und Handelsverein Region Olten (IHVO), dem Hauseigentümerverband Olten (HEV) und Gewerbe Olten (GO) mitnichten auf Begeisterung.

Beiden Seiten gerecht werden

Die Verantwortlichen der drei Verbände sind es sich indes gewohnt, nicht einfach nur zu kriti- sieren, sondern konstruktiv nach – besseren – Lösungen zu suchen. Just dies haben sie getan und bei der Stadtregierung am 13. März, durch die beiden Parlamentarier Daniel Probst (Vorstand IHVO) und Deny Sonderegger (Vorstand GO), Änderungsanträge und konkrete Forderungen zu Mobilitätsplan und Parkierungsreglement eingereicht. Diesen Anträgen und Forderungen zu Handen der Parlamentssitzung von dieser Woche liegen unter anderem ein neutrales Gutachten, welches IHVO und GO in Auftrag gegeben hatten, sowie die Parkplatzverordnung der Stadt Winterthur zugrunde. Auch Winterthur baut nämlich auf einen Mobilitätsplan und führt ein neues Parkierungsreglement ein, versucht aber gleichzeitig auch, den Anliegen von Industrie und Gewerbe gerecht zu werden. Ein Anspruch, welcher nach Ansicht der drei Verbände auch für Olten als Zentrumsstadt selbstverständlich sein sollte. Ein Parkhaus muss möglich sein. So fordern die Verbände unter anderem konkret, dass die Realisierung eines neuen innerstädtischen Parkhauses auch nach Kenntnisnahme des Mobilitätsplans und Annahme des Parkierungs- reglementes möglich sein müsse. Gefordert wird ebenso die Einführung einer Gebietskategorie IV für Entwicklungsgebiete Arbeiten (z.B. Rötzmatt, Nussbaum Areal, Usego/Stirnimann, Industrie Kleinholz) mit geringerer Reduktion bei Arbeiten. Auch dürfe die bestehende Verkehrsinfrastruktur für den motorisierten Individualverkehr im kurzfristigen Zeithorizont nicht weiter eingeschränkt respektive müsse fallweise wieder besser nutzbar gemacht werden. Mittel- und langfristig darf laut den Forderungen der drei Verbände zudem auch ein Ausbau der Verkehrskapazitäten für den motorisierten Individualverkehr nicht ausgeschlossen werden.

Forderungen und Änderungen

Zu den konkreten Änderungsanträgen zum Parkierungsreglement: In Art. 8 sollen neu besondere Verhältnisse geltend gemacht werden für Betriebe, die aufgrund ihrer Tätigkeit auf Dienstfahr- zeuge angewiesen sind. Ihre Anzahl Parkplätze soll um die Anzahl der auf den Betrieb eingelösten Dienstfahrzeuge erhöht werden. Gelten sollen diese Ausnahmeregelungen nach dem Willen der drei Verbände unter anderem auch bei der Neuansiedlung grösserer Firmen, bei Nachweis einer wesentlich höheren Arbeitsplatzdichte als mit dem Normbedarf gerechnet und für Betriebser- weiterungen und –verlagerungen, die zum Verlust bestehender Parkplätze führten, wenn die zulässige Parkplatzzahl zu einem für den Betrieb unzweckmässigen Ergebnis führen würde. Was die Bewirtschaftung betrifft, soll der Stadtrat gemäss Art. 12 künftig für besondere Anlässe und auf Anfrage Ausnahmebewilligungen zur Aufhebung von Parkgebühren für öffentlich zugängliche Parkierungs-anlagen erteilen können.

Im Notfall ein Referendum

Mit diesem Katalog an Forderungen und Änderungen zum Mobilitätsplan und Parkierungs- reglement wollen IHVO, HEV und GO ihre Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit für eine prosperierende Stadt Olten dokumentieren. Für ein Olten, welches sowohl bezüglich Mobilität für die Zukunft gewappnet ist, aber auch seine Attraktivität als Wirtschafts- und Einkaufsstandort beibehält. Der Vorstand von Gewerbe Olten hat diese Stossrichtung im Hinblick auf die heutige Parlamentssitzung vom Donnerstag, 22. März an seiner morgendlichen Sitzung vom 14. März vollumfänglich gutgeheissen. Er hat einstimmig beschlossen, das Referendum zu ergreifen, falls das Oltner Gemeindeparlament die aktuelle stadträtliche Version des Parkierungsreglementes gutheisst. ZVG

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