Vorsorge schützt vor Sorge
Tagesstätte Sonnegg Im Rahmen der diesjährigen Generalversammlung des Träger- vereins Tagesstätte Olten, welcher als Trägerorganisation der Tagesstätte Sonnegg in Olten wirkt, brachte nach dem statutarischen Teil Referent Peter Pfister den Anwesenden das Thema der persönlichen Vorsorge näher.

Der Trägerverein Tagesstätte Olten TTO hat im Jahr 2016 seine Aufgabe, die Sicherstellung und Unterstützung des Betriebs der Tagesstätte Sonnegg in Olten, auch in seinem zweiten Vereinsjahr in bewährter Art wahrgenommen und weitergeführt. An der Sonneggstrasse 11 konnten wir in den Räumlichkeiten des Hauses mit Baujahr 1899 das Angebot als regionale Tagesstätte in ge- wohntem Rahmen aufrechterhalten und für unsere Gäste sowie deren Angehörige eine wert- volle Abwechslung beziehungsweise Entlastung bieten. Auch in diesem Jahr hat sich gezeigt, dass die durch die Betriebsbewilligung vorgegebene Maximalbelegung von 15 Gästen nur schwer zu erreichen ist. Nach einem verhaltenen Jahresbeginn ergaben sich in der zweiten Jahreshälfte mehrere Neueintritte. Über das gesamte Jahr gesehen konnte eine praktisch identische Aus- lastung erreicht werden, wie in der vorangehenden Periode. Um die Schwelle für Schnupper- besuche zu senken, ist es neu jederzeit möglich spontan in den Tagesablauf in der Tagesstätte Sonnegg hineinzuschauen. Eine der wichtigsten Stärken der Tagesstätte Sonnegg ist, neben Kompetenz und Engagement, die Fähigkeit, ein auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Betreuungs-Angebot bieten zu können. Das Amt für soziale Sicherheit des Kantons Solothurn als Aufsichtsbehörde stellt dem Betrieb der Tagesstätte Sonnegg ein tadelloses Zeugnis aus, sodass wir aktuell über eine gültige Betriebsbewilligung bis Ende 2022 verfügen.
Kooperationen vertiefen
Der kantonsrätliche Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Finanzielle Unterstützung von Tages- stätten für betagte Menschen» wurde vom Rat letzten Herbst angenommen. Eine finanzielle Entlastung für unsere Gäste wird sich jedoch erst ab 2018 ergeben. Mit verschiedenen Gemeinden konnte auf freiwilliger Basis eine Vereinbarung abgeschlossen werden, damit bereits ab dem laufenden Jahr pro Gast und Tag ein Beitrag zur Kostendeckung an die Tagesstätte fliesst. Die laufenden Gespräche zum Ausbau von Kooperationen werden mit der Spitex Olten sowie mit den ortsansässigen Alters- und Pflegeheimen weiter vertieft.
Einen Vorsorgeauftrag erstellen
Im Zentrum des Referats von Herrn Peter Pfister, Rechtsanwalt, Notar und Alt-Oberrichter, zum Thema «Der Vorsorgeauftrag» stand die Frage: Wer sorgt für mich, sollte ich aufgrund von Krankheit oder Unfall meine Urteilsfähigkeit verlieren? Das neue Erwachsenenschutz-Recht bietet die Möglichkeit einen sogenannten Vorsorgeauftrag als neues Vorsorgeinstrument zu erstellen und somit die Vertretungsrechte einer urteilsunfähigen Person frühzeitig zu regeln. Mit einem Vorsorgeauftrag legt eine urteilsfähige Person fest, wer im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit welche Handlungen umsetzen und sie vertreten darf. Als Formvorschrift muss der Vorsorgeauftrag handschriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet sein – eine öffentliche Beurkundung ist nicht zwingend. Die vorsorgebeauftragte Person sollte vorgängig angefragt und ihr das Original des Auftrags ausgehändigt werden. Vor der Inkraftsetzung validiert die Erwachsenenschutzbehörde den Vorsorgeauftrag und händigt eine Vertretungsurkunde an den Vorsorgebeauftragten aus. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann also sicherstellen, dass sein Wille respektiert wird. Vorsorge schützt vor Sorge. ZVG
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