Zustimmung zum neuen kantonalen Jagdgesetz

Jagdgesetz des Kantons Solothurn Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschafts- kommission (UMBAWIKO) hat dem totalrevidierten Jagdgesetz des Kantons Solothurn mit grossem Mehr zugestimmt. Das neue Gesetz trägt den veränderten rechtlichen, jagdlichen und gesellschaftlichen Rahmen- bedingungen Rechnung.

Das bisherige Jagdgesetz, das seit mittlerweile 28 Jahren im Kanton Solothurn in Kraft ist, wurde angepasst. (Bild: Fotolia)
Das bisherige Jagdgesetz, das seit mittlerweile 28 Jahren im Kanton Solothurn in Kraft ist, wurde angepasst. (Bild: Fotolia)

Das bisherige Jagdgesetz ist mittlerweile seit 28 Jahren in Kraft. Das Gesetz wurde über die Jahre zwar vereinzelt angepasst, aufgrund von veränderten rechtlichen, jagdlichen und gesellschaft- lichen Rahmenbedingungen drängte sich ein neues Gesetz jedoch auf. Gleichzeitig müssen die neuen Vorgaben des Bundes in den Bereichen Jagd, Tierschutz und Waffenrecht ins neue kantonale Jagdgesetz übernommen werden. Unbestritten und daher beibehalten werden soll die Revierjagd als Jagdsystem des Kantons Solothurn. Ein wichtiger Punkt der Totalrevision des Jagdgesetzes ist die neue Regelung bezüglich Wildschäden und der Frage wie viel die Jagd- vereine an diese Schäden bezahlen müssen. In Zukunft soll der Beitrag von Jägerinnen und Jäger an Wildschäden von bisher 50 Prozent auf 35 Prozent reduziert werden. Die Höhe dieser Zahlungen soll zudem auf den jährlichen Mindestpachtzins ihres Jagdreviers begrenzt werden. Im Gegenzug erhält der Kanton griffige Instrumente, um bei untragbaren Wildschäden eine effiziente Bejagung der Wildtiere, die Schäden verursachen, zu fördern. Weitere Ziele des neuen Jagd- gesetzes sind zudem die Erhaltung der Artenvielfalt und die Vernetzung der Lebensräume der Wildtiere durch intakte Wildtierkorridore.


Bekämpfungspflicht von Neophyten

Der Auftrag von Thomas Studer (CVP, Selzach) verlangt, dass invasive Neophyten und die wichtigsten Problempflanzen konsequent bekämpft und die entsprechenden Gesetze angepasst werden müssen. Der Umgang mit Neophyten wird auf Stufe Bund in der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt übergeordnet geregelt. Ein kantonal geltendes Anpflanzungsverbot lässt sich daher kaum durchsetzen. Wie der Regierungsrat war auch die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission der Meinung, dass bei der konsequenten Neophytenbekämpfung eine nationale, wenn nicht sogar europäische Lösung angestrebt werden muss. Sie stimmte mehrheitlich dem Antrag des Regierungsrates auf Nichterheblicherklärung des Auftrags zu. ZVG

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