Finanz- und Investitionsplan 2017-2023

Sorgenfalten wegen Grossinvestitionen

Der Stadtrat von Olten hat den Finanzhaushalt in den letzten drei Jahren stabilisieren können und kann nun in einen geordneten Finanzalltag übergehen. Mit dem jetzigen Steuerfuss bleiben jedoch die Möglichkeiten für Entwicklungsinvestitionen sehr beschränkt. Für die beiden Grossprojekte Bahnhofplatz sowie Personenunterführung Hammer fasst der Stadtrat daher eine temporäre Anpassung des Steuersatzes für drei Jahre auf 115% ins Auge. Er soll aber nach der Realisierung der beiden Grossprojekte wieder auf 110% gesenkt werden.

Nötigen Druck für Massnahmen zur Kostensenkung aufbauen

Konkret sieht der Stadtrat ein Investitionsvolumen für die Jahre 2017 bis 2023 von 78.65 Mio. Franken vor. Zum Vergleich: Im Investitionsplan 2011 bis 2017 waren es noch mehr als 169 Mio. Franken. Rund die Hälfte der Investitionen gehen in den Werterhalt, rund 16 Mio. Franken sind für den neuen Bahnhofplatz und rund 9,5 Mio. Franken für die Personenunterführung Hammer vorgesehen. Die generelle durchschnittliche Selbstfinanzierung beträgt rund 90%. Im aktuellen Finanzplan ist noch kein neues Schulhaus aufgeführt, obwohl gemäss aktuell geltenden Schülerzahlen und Klassengrössen ein solches wahrscheinlich notwendig wird. Je nach Ausführungsvariante, die 2017 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie evaluiert werden soll, werden sich die Investitionen zwischen 6 und 30 Mio. Franken bewegen. Im Weiteren gilt es vor allem, die Kostenentwicklung im Bereich der gesetzlichen Sozialhilfe und neu auch die Beiträge an die Ergänzungsleistungen der AHV und IV sowie die Beiträge an die Pflegekostenfinanzierung im Auge zu behalten. Gerade die Kosten für die Ergänzungsleistungen und die Pflegekosten- finanzierungen sind durch die Stadt selbst nicht steuerbar, sondern werden vom Kanton an die Stadt weitergeleitet. Hier gilt es wie in allen Bereichen, soweit wie möglich auch auf kantonaler Ebene den nötigen Druck für Massnahmen zur Kostensenkung aufzubauen.

Der Druck auf die Einkommens- und Vermögenssteuern wird zunehmen

Mit der bevorstehenden Einführung der Unternehmenssteuerreform III und einer damit verbundenen möglichen Plafonierung der Steuersätze bei den juristischen Personen muss die Stadt Olten gemäss den zurzeit vom Kanton gemachten Vorschlägen mit jährlichen Steuer- ausfällen von 9 bis 11 Mio. Franken rechnen, sofern keine Ausgleichszahlungen des Bundes an die Gemeinden weitergegeben werden. Dadurch dürfte der Druck auf die Einkommens- und Vermögenssteuern weiterhin zunehmen – wenn auch durch die tieferen Steuereinnahmen im Gegenzug die Beiträge an den kantonalen Finanz- und Lastenausgleich nochmals reduziert werden dürften. sko

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