Mehr Spielraum bei Anfangslöhnen

Lohnsystem der Einwohnergemeinde Olten Das Lohnsystem der Einwohnergemeinde Olten wurde aus Spargründen überarbeitet. Der Stadtrat beantragt dem Parlament an dessen Dezembersitzung, ihm vorerst mehr Flexibilität bei der Bestimmung der Anfangslöhne bei Neueintritten zu gewähren.

Stadtverwaltung Olten: Leistungslohnkomponente sind zu gering, um einen positiven Effekt auf die Leistungsbereitschaft des Personals zu haben. Ausserdem werden teilweise keine marktfähigen Löhne mehr angeboten. (Bild: Fotolia)
Stadtverwaltung Olten: Leistungslohnkomponente sind zu gering, um einen positiven Effekt auf die Leistungsbereitschaft des Personals zu haben. Ausserdem werden teilweise keine marktfähigen Löhne mehr angeboten. (Bild: Fotolia)

Im Juni 2015 legte der Stadtrat dem Gemeindeparlament aus Spargründen und aufgrund politischer Vorstösse auf das Budget 2016 hin Sparmassnahmen im Personalbereich vor, die das Parlament mit 24:18 Stimmen genehmigte. Sie betrafen unter anderem das Lohnsystem (Lohnbandbreite, individuelle Lohnentwicklungen, Anfangslohn im Kaderbereich), die Prämien der Krankentaggeldversicherung und Fristen bei der Auflösung von Dienstverhältnissen. Im Gegenzug wurde die minimale Feriendauer von heute 20 auf neu 23 Tage analog kantonalem GAV angehoben. Bereits die Erfahrungen des ersten Jahres bewegen den Stadtrat nun dazu, dem Parlament als Übergangsmassnahme zur verbesserten Personalgewinnung eine Teilrevision von Art. 22c Abs. 2 des Personalreglements (SRO 131) zu beantragen, um die durch die beschlossenen Änderungen teilweise stark erschwerte Wiederbesetzung von Stellen mit genügend qualifizierten Fachleuten zu sichern.

Ganzes Spektrum betroffen

Konkret hat die starke Reduktion der Leistungslohnkomponenten nicht nur bewirkt, dass die Löhne der Mitarbeitenden viel langsamer steigen als bisher und selbst die um 10% reduzierten Lohnmaxima nicht mehr im Laufe einer Berufskarriere bei der Stadtverwaltung erreicht werden können. Sie hat auch zur Folge, dass sich die an diesen Anstieg gekoppelten Anfangslöhne von neuen Mitarbeitenden, für deren Berechnung die Differenz zwischen Alter und Altersbasis mit den Prozentsätzen der Leistungslohnkomponente «gut» multipliziert wird, stark gesenkt haben. So stieg man vor 2016 beispielsweise mit 20 anrechenbaren Jahren auf 138% des Funktions- oder Basislohns ein, seither jedoch nur noch auf 115%. Die Folgen für die reduzierten Anfangslöhne sind markant, wie Beispiele aus verschiedenen Direktionen zeigen. Sie betreffen nicht nur Kaderpositionen oder nur tief eingestufte Funktionen, sondern das ganze Spektrum: Positionen können angesichts der im Vergleich nicht nur mit der Privatwirtschaft, sondern auch mit anderen Gemeinwesen tieferen Lohnangebote nicht oder nur mit nicht genügend qualifizierten Personen besetzt werden. Heute kann dies teilweise noch mit langjährigen gut qualifizierten Kolleginnen und Kollegen aufgefangen werden. Auf die Dauer wird sich dies indessen – spätestens nach deren Ausscheiden aus den Diensten der Stadtverwaltung – gravierend auswirken.

Vorlage ausarbeiten mit Betriebskommission und Personalverbänden

Nach der Beurteilung des Stadtrates funktioniert das Lohnsystem mit Leistungskomponente grundsätzlich. Festgestellt werden muss indessen, dass die heutige Leistungslohnkomponente aufgrund der Reduktion per Anfang 2016 nicht nur zu gering ist, um einen positiven Effekt auf die Leistungsbereitschaft zu erzielen, sondern darüber hinaus teilweise zu nicht mehr marktfähigen Löhnen, insbesondere auch Anfangslöhnen, führt. Auf das Jahr 2018 hin plant daher der Stadtrat eine Vorlage ans Gemeindeparlament, in deren Rahmen die auf das Jahr 2016 hin erfolgten Veränderungen im Lohnsystem überprüft und bei Bedarf wieder korrigiert werden sollen. Bei der Erarbeitung der entsprechenden Vorlage sollen die Betriebskommission und die Personalverbände einbezogen werden.

Kompetenz von maximal 10% beantragt

In der Zwischenzeit besteht aber aufgrund der Erfahrungen des ersten Jahres die Notwendigkeit, für Arbeitsverhältnisse, die im Jahr 2017 beginnen, eine Übergangsregelung zu treffen, damit alle offenen Stellen wieder adäquat besetzt werden können. Der Stadtrat beantragt daher als Übergangsmassnahme eine Teilrevision von Art. 22c Abs. 2 des Personalregle-ments (SRO 131), damit die rechtliche Grundlage bei Anstellungen im Jahr 2017 auch über das Jahr 2017 hinaus gegeben ist. Konkret wird vorgeschlagen, dem Stadtrat die Kompetenz zu geben, in einem zweiten Schritt eine zusätzliche Abweichung nach oben, um bis zu 10% des Funktionslohns zu beschliessen, sollte die bereits in einem ersten Schritt zugelassene Abweichung nach oben in der Höhe von maximal 10 anrechenbaren Altersjahren nicht ausreichen. Abweichungen nach oben sind durch mindestens zwei Marktvergleiche zu begründen. Zum Vergleich: Der kantonale GAV (§240) kennt eine Erhöhung aus Marktgründen um bis zu 20% gegenüber dem berechneten Lohn.

Keine generelle Erhöhung

Der Stadtrat unterstreicht, dass die Teilrevision nicht dazu diene, die Anfangslöhne der städtischen Angestellten generell zu erhöhen. Die zusätzliche Kompetenz solle vielmehr nur im absoluten Bedarfsfall zum Zuge kommen, falls sich keine genügend qualifizierte Fachkraft zu den bisher geltenden Anstellungsbedingungen finden lasse. Aus diesen Gründen sei es schwierig vorauszusagen, wie hoch allfällige zusätzliche Lohnkosten ausfallen würden. In der Regel dürften sie aber durch die Mutationsgewinne – daraus resultierend, dass in den meisten Fällen eine ältere Arbeitskraft mit höherer Besoldung durch eine jüngere mit tieferer Besoldung ersetzt wird – zumindest kompensiert werden. sko

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