Achtung im August ist Schulbeginn

Schulbeginn Am Mittwoch, 16. August beginnt in vielen Gemeinden im Kanton Solothurn wieder die Schule. Rund 6’000 Kinder gehen dann zum ersten Mal entweder in den Kindergarten oder in die Schule. Die Kantonspolizei Solothurn erteilt Tipps zum richtigen Verhalten für alle Beteiligten.

Ab dem 16. August startet die Schule wieder - fahren Sie aufmerksam. (Bild: Fotolia)
Ab dem 16. August startet die Schule wieder - fahren Sie aufmerksam. (Bild: Fotolia)

Kinder sind im Strassenverkehr übermässig gefährdet. Weil der Schulweg jedoch ein besonderes Erlebnis ist, sollten ihn die Kinder – je nach Alter und Entwicklungsstand – möglichst selbstständig zurücklegen. Unter anderem lernen sie dadurch frühzeitig das richtige Verhalten im Strassenverkehr. Die Polizei empfiehlt Eltern und Verkehrsteilnehmern:

Für Eltern:

Seien Sie Vorbild. Das richtige Verhalten lernen Kinder am besten, wenn die Erwachsenen es richtig vormachen.

«warte, luege, lose, laufe» Zeigen Sie ihren Kindern, wie sie korrekt über die Strasse gehen sollen – am besten mit den bekannten Grundsätzen.

Wählen Sie den sichersten Weg, nicht den kürzesten. Ein längerer Weg lohnt sich, wenn dadurch gefährliche Strassen oder Situationen umgangen werden können.

Planen Sie genügend Zeit ein. Ihr Kind soll in Ruhe zur Schule und nach Hause gehen können.

Gut sichtbare Kleidung tragen. Kleidung in auffälligen Farben und lichtreflektierendes Material tragen zur Unfallverhütung bei.

Für alle Verkehrsteilnehmer:

Nehmen Sie Rücksicht auf die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Kinder können Geschwindigkeiten, Distanzen und Gefahren nicht gut einschätzen.

Fahren Sie aufmerksam.

Setzen Sie die Geschwindigkeit herab, wenn Kinder auf dem Trottoir oder auf der Strasse unterwegs sind. Sie sollten jederzeit bremsen kön-nen.

Passen Sie auch besonders bei Haltestellen des ÖV auf.

Immer ganz anhalten, auf Handzeichen verzichten!

Halten Sie vor Fussgängerstreifen immer ganz an. Geben Sie keine Handzeichen oder betätigen Sie nicht die Lichthupe. Das Kind lernt erst zu gehen, wenn das Rad stillsteht. ZVG

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