Die Staatsanwaltschaft ist überlastet

Geschäftsbericht der Staatsanwaltschaft

Im letzten Jahr gingen bei der Staatsanwaltschaft Geschäfte mit 34’861 Beschuldigten ein, dies
ist wiederum ein neuer Höchstwert (Vorjahr: 32’829). Die statistische Geschäftslast liegt damit deutlich höher als im Vorjahr, welches auch bereits auf Rekordhöhe abgeschlossen hatte. Belastend dabei ist, dass diese Zunahme nicht nur das Massengeschäft betrifft. Auch die Fälle im Zusammenhang mit Vergehen und Verbrechen liegen deutlich über dem Rekordwert aus dem Jahr 2015. Die Staatsanwaltschaft hat den erst-instanzlichen Gerichten mehr beschuldigte Personen überwiesen als im Vorjahr, insgesamt 485 (Vorjahr 398). Auch die Anzahl der von der Staats- anwaltschaft erlassenen Strafbefehle liegt mit 27’713 höher als im letzten Jahr (Vorjahr: 26’914). Insgesamt wurden 1’423 Einsprachen gegen Strafbefehle erhoben, leicht weniger als im Vorjahr. Zugenommen haben dagegen mit 170 zu 122 im letzten Jahr die Anzahl Beschwerden gegen die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist überlastet. Die Hauptursachen wurden bereits im letzten Geschäftsbericht erwähnt. Durch Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel die Einführung des neuen Landesverweisungsrechts, wurde der durchschnittliche Aufwand für die einzelnen Verfahren erhöht. Zusätzlich stiegen die Geschäftseingänge immer stärker an und dies namentlich im Bereich der arbeitsintensiven Verbrechen und Vergehen, welche im Berichtsjahr 11,5 Prozent über Plan liegen. In dieser Situation reichte eine gute Leistung der Staatsanwaltschaft - sämtliche Erledigungszahlen liegen über den Planwerten - nicht aus, um ein empfindliches neuerliches Ansteigen der Pendenzen zu verhindern. Aufgrund der sehr hohen Eingangs- und Pendenzenlast wurden personelle Entlastungsmassnahmen umgesetzt. In Olten wurde beispielsweise eine ausserordentliche Staatsanwältin eingesetzt und in der Abteilung Solothurn wurden zwei Untersuchungs-beamte im Umfang von je 25 Prozent zu ausser- ordentlichen Staatsanwälten befördert. Leider wurde die Wirkung dieser Entlastungsmassnahmen durch längere Vakanzen und mit dem Austritt von erfahrenen Mitarbeitern zusammenhängende Verluste weit-gehend konsumiert. Um dem weiteren Anstieg der Pendenz im neuen Jahr entgegenzuwirken, sind bereits zusätzliche Entlastungsmassnahmen aufgegleist. So wurden per 1. März und 1. April 2018 zwei erfahrene Strafverfolger zeitlich befristet als ausserordentliche Staatsanwälte des Kantons Solothurn eingesetzt. Eine nachhaltige Stärkung der Staatsanwalt- schaft tut Not. Die Geschäftsleitung hat beschlossen, im Jahr 2018 mit einem Antrag auf Ressourcenerhöhung an die Politik zu gelangen. ZVG

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