Öffentliche Beleuchtung neu geregelt

Öffentliche Beleuchtung Die Einwohnergemeinde Olten und die Städtischen Betriebe Olten (sbo) haben die im kantonalen Strassengesetz als Gemeindeaufgabe definierte und bisher im Konzessionsvertrag geführte öffentliche Beleuchtung in einem Vertrag neu geregelt.

Im Vertrag beauftragt die Stadt die sbo mit dem Bau, der Installation und der Erneuerung – zusammengefasst Erstellung – sowie der Instandhaltung, dem Unterhalt und der Reparatur – zusammengefasst Betrieb – der öffentlichen Beleuchtung, welche das Netz und die Leuchtstellen umfasst. Diese befindet sich im Eigentum der sbo. Die Stadt entschädigt die sbo für die durch Erstellung und Betrieb entstehenden Kosten. Die gesetzliche Beleuchtungspflicht verbleibt bei der Stadt Olten. Diese entscheidet, ob und in welchem Umfang eine Strasse beleuchtet wird, und sorgt dafür, dass die öffentliche Beleuchtung den jeweils gültigen Normen und dem Stand der Technik entspricht. Die sbo ihrerseits haben die Pflicht und das Recht, die öffentliche Beleuchtung im Auftrag der Stadt zu erstellen und zu betreiben. Der Vertrag dauert bis mindestens Ende 2023 und erneuert sich stillschweigend um jeweils weitere fünf Jahre, falls er nicht bis zwölf Monate vor Ablauf gekündigt wird. Das Eigentum an der öffentlichen Beleuchtung geht zum Zeitpunkt des Vertragsendes auf die Stadt über, welche der sbo per Vertragsende den Buchwert der von der sbo finanzierten öffentlichen Beleuchtung schuldet. Im Vertrag beauftragt die Stadt die sbo, die öffentliche Beleuchtung der Kantonsstrassen monatlich auf defekte Leuchtmittel zu kontrollieren. Dafür kann die öffentliche Beleuchtung tagsüber eingeschaltet werden. Defekte Leuchtmittel werden spätestens innert acht Arbeitstagen ersetzt. Was die Gemeinde- und Quartierstrassen angeht, bittet die sbo um Hinweise auf defekte Leuchten, welche auch via Internet gemeldet werden können. Die sbo erbringen einen Pikett- und Störungsdienst für die öffentliche Beleuchtung. Zu den betrieblichen Aufgaben gehören neben der Zustandskontrolle auch das Reinigen der Leuchten und periodische Erdungsmessungen. sko

Hinweise auf defekte Leuchten: <link http: www.aen.ch de defekte-strassenbeleuchtung>www.aen.ch/de/defekte-strassenbeleuchtung

<link http: www.olten.ch>www.olten.ch

 

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